Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 235 — 
A. 
Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Obligation 
III. Emission. 
— über 100 Rthlr. 
Inhaber dieser Obligation dritter Emission M'. ... . hat einen Antheil 
von Einhundert Thalern an der mit Allerhöchster Genehmigung und nach den 
Bestimmungen des umstehenden Privilegiums gemachten Anleihe der Ruhrort- 
Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahngesellschaft. 
Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind gegen 
die vom 2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli jeden Jahres zahlbaren 
halbjährigen Zinskupons zu erheben. 
Aachen, den ten 18. 
Königliche Direktion der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. 
(Facsimile.) 
(Eingetragen in das Obligationsbuch Der Rendant. 
FPol. 5 (Unterschrift.) 
Mit dieser Obligation sind für den Zeit- 
raum vom 1. Januar 1836. an gerechuct, 
zwanzig halbjahrige Zinskupons 7 1. bis 20. 
nebst cinem Talon ausgegeben. 
Die Ausgabe der zweiten Serie von Ku- 
pons erfolgt an den Inhaber des Talons gemäß 
g. 3. des Privilegiums. 
Zinskupon M 1. 
zur 
Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahn-Obligation 
—.*. III. Emission. 
2 Thlr. 7. Sgr. 6 Pf. 
Zwei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige Preußisch 
Kurant hat Inhaber dieses vom. . . . . . . . . . . . .. ab zu Aachen oder zu Berlin 
zu erheben. " 
Dieser Zinskupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen 
vier Jahren nach der Verfallzeit, also bis zW.... , zur Zahlung 
präsentirt wird. 
Aachen, den 18. 
Königliche Direktion der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. 
(Facsimile.) 
(Eingetragen in die Zinskontrole Foll. ) 
  
Talon.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.