Full text : Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Abwendung

Art.
2

.9.5

2000

verantwortlich  sein  würde,  verlangen,

daß  er  die  zur  A.  der  Gefahr  erforderliche

  Vorkehrung  trifft.  921.
Einführungsgesetz.

s.  Landesgeselze  —  E.ÄG.

s.  Dienstvertrag  §  618,  Geschäftsfähigkeit

  §  11.1.

7.)  s.  Verwandtschaft  §  1666,  Vormundschaft

  §  1838.

Erbe.
Die  Herausgabe  noch  vorhandener
Nachlaßgegenstände  kann  durch  Zahlung
  des  Wertes  abgewendet  werden.
1989,  1992,  2013.
Ist  der  Nachlaßkonkurs  durch  Verteilung
  der  Masse  oder  durch  Zwangsvergleich
  beendigt,  so  bedarf  es  zur
A.  der  unbeschränkten  Haftung  der
Erben  der  Inventarerrichtung  nicht.

Erbvertrag  2297  s.  Pflichtteil
2336,  2338.

Geschäftsfähigkeit  s.  Vormundschaft
  1906.

Geschäftsführung.

680  Bezweckt  die  Geschäftsführung  die  A.

836

839

einer  dem  Geschäftsherrn  drohenden
dringenden  Gefahr,  so  hat  der  Geschäftsführer
  nur  Vorsatz  und  grobe
Fahrlässigkeit  zu  vertreten.  687.
Güterrecht  1514,  1516,  1518
s.  Pflichtteil  2336,  2338.
Handlung.
Die  Ersatzpflicht  für  den  Fall  des
Einsturzes  eines  Gebäudes  oder  eines
anderen  mit  einem  Grundstück  verbundenen
  Werks,  oder  der  Ablösung
von  Teilen  des  Gebäudes  oder  des
Werkes  tritt  nicht  ein,  wenn  der  Besitzer
  zum  Zwecke  der  A.  der  Gefahr
die  im  Verkehr  erforderliche  Sorgfalt
beobachtet  hat.  837,  838,  840.
Die  Ersatzpflicht  bei  Verletzung  einer
Amtspflicht  tritt  nicht  ein,  wenn  der
Verletzte  vorsätzlich  oder  fahrlässig
unterlassen  hat,  den  Schaden  durch

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8

846

1134

440

254

273

562

590

2329

2336

2338

Abwendung

Gebrauch  eines  Rechtsmittels  abzuwenden.

s.  Leistung  254.
Hypothet.
Wirkt  der  Eigentümer  direkt  oder  indirekt
  in  solcher  Weise  auf  das  Grundstück
  ein,  daß  eine  die  Sicherheit  der
Hypothek  gefährdende  Verschlechterung
des  Grundstücks  zu  besorgen  ist,  so
hat  das  Gericht  auf  Antrag  des
Gläubigers  die  zur  A.  der  Gefährdung
  erforderlichen  Maßregeln  anzuordnen.
  1135.
Kauf  445  s.  Vertrag  320.
Leistung.
Hat  bei  der  Entstehung  eines  Schadens
der  Beschädigte  unterlassen,  den
Schaden  abzuwenden  oder  zu  mindern,
so  hängt  die  Verpflichtung  zum  Ersatze
  sowie  der  Umfang  des  zu  leistenden
  Ersatzes  von  den  Umständen,  insbesondere
  davon  ab,  inwieweit  der
Schaden  vorwiegend  von  dem  einen
oder  dem  anderen  Teile  verursacht
worden  ist.  278.
Der  Gläubiger  kann  die  Ausübung
des  Zurückbehaltungsrechtes  durch
Sicherheitsleistung  abwenden.
Miete.
Der  Mieter  kann  die  Geltendmachung
des  Pfandrechts  des  Vermieters  durch
Sicherheitsleistung  abwenden.
Pacht  581  s.  Miete  562.
Pflichtteil.
Der  Beschenkte  kann  die  Herausgabe
des  Geschenkes  an  den  Pflichtteilsberechtigten
  durch  Zahlung  des  fehlenden
  Betrages  abwenden.  2330,  2332.
Im  Falle  des  §  2333  Nr.  5  ist  die
Entziehung  des  Pflichtteils  unwirksam,
wenn  sich  der  Abkömmling  zur  Zeit
des  Erbfalls  von  dem  ehrlosen  oder
unsittlichen  Lebenswandel  dauernd  abgewendet
  hat.
Die  Beschränkung  des  Pflichtteilsrechts
  ist  unwirksam,  wenn  zur  Zeit