Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Armee-Verordnungo-Blatt.

Herausgegeben  vom  Kriegs-Ministerium.

15.  Jahrgang.  Serlin,  den  9.  Jannar  1381.  Nr.  1.
Gedruckt  und  in  Kommission  bei  E.  S.  Mittler  &  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Kochstraße  69.

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Der  vierteljährliche  Pränumerationspreis  dieses  Blattes  beträgt  1.6.  50  Pf.  Abonnirt  kann  werden:  außerhalb  bei  den
Postanstalten  und  bei  den  Buchhandlungen,  in  Berlin  bei  der  Expedition,  Kochstraße  69.
Bei  Letzterer  erfolgt  auch  der  Verkauf  einzelner  Nummern  dieses  Blattes;  der  Preis  derselben  richtet  sich  nach  der  Anzahl
der  Druckbogen;  jeder  Druckbogen  von  8  Seiten  wird  dabei  mit  20  berechnet,  falls  nicht  für  einzelne  Nummern  noch
besonders  eine  Preisermäßigung  sestgesetzt  ist.  —  Die  Expedition  liefert  auch  nur  auf  einer  Seite  bedruckte,  zum
Einkleben  in  die  Akten  geeignete  Exemplare.  Dieselben  sind  zum  vierteljährlichen  Pränumerationspreise  von  1.X  90  Pf.
durch  die  Post  oder  in  direkter  Zusendung  von  der  Expedition  zu  beziehen.

 

Nr.  1.

ormations  =  Kurfus  für  Regiments  -  Kommandeure  der  Infanterie  2c.  bei  der  Militär-Schießschule.
def  sus  sa  Hrmation  der  a.  de  de  Jusan  für  1881.  whießsch

Auf  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  enehmize  Ich,  daß  bei  der  Militär-Schießschule  ein  Informations-Kurfus
  vom  5.  bis  einschließlich  15.  Oktober  k.  Is.  abgehalten  werde.  Zu  demselben  sind  von  jedem  Armee-Korps
  3,  vom  11.  Armee-Korps  4  Regiments-Kommandeure  der  Infanterie,  ferner  3  Kommandeure  von
Jäger-Bataillonen  heranzuziehen,  deren  Bestimmung  den  kommandirenden  Generalen  beziehungsweise  dem
Inspekteur  der  Jäger  und  Schützen  Üüberlassen  bleibt.  Im  Uebrigen  haben  bei  der  Militär-Schießschule  im
nächsten  Jahre  wiederum  zwei  Lieutenants-Lehrkurse  stattzufinden,  deren  Abkürzung  um  ¼  beziehungsweise
1  Monat  Ich  hiermit  genehmigen  will.  Das  Kriegs-Ministerium  hat  demgemäß  das  Weitere  zu  veranlassen.

Berlin,  den  30.  Dezember  1880.
Wilhelm.

An  das  Kriegs-Ministerium.  v.  Kamekec.

Berlin,  den  3.  Januar  1881.
Im  Anschluß  an  die  vorstehende  Allerhöchste  Kabinets-Ordre  bestimmt  das  Kriegs-Ministerium:

A.  Informations-Kurfus  für  Regiments-Kommandeure  der  Infanterie  2c.  bei  der  Militär-Schießschule.


1)  Har  Theilnahme  am  Informations-Kursus  sind  auch  für  dieses  Jahr  wiederum  nur  solche  Regimentsommandeure

  2c.  zu  bestimmen,  welche  an  derartigen  Kursen  noch  nicht  betheiligt  waren.

2)  Die  zur  Theilnahme  am  diesjährigen  Informations-Kursus  kommandirten  Regiments-Kommandeure  2c.
versammeln  sich  am  5.  Oktober  d.  Is.  zu  einer  noch  festzusetzenden  Zeit  am  Schießhause  der
Militär-Schießschule  zu  Spandau,  woselbst  sie  sich  bei  dem  dort  anwesenden  Inspekteur  der  Infanterie-Schulen
  zu  melden  haben.

3)  Dieselben  geben  bis  zum  1.  September  d.Is.  der  Direktion  der  Militär-Schießschule  von  ihrer  erfolgten
Kommandirung  zum  Informations-Kursus  Kenntniß,  und  theilen  hierbei  mit,  ob  sie  in  Berlin  oder
Spandau  wohnen  wollen.

4)  Für  die  10tägige  Danuer  des  Kursus  werden  den  Theilnehmern,  mit  Ausnahme  derjenigen  aus  der
Garnison  Spandau,  gemäß  §.  4  der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder  und  Reisekosten  der
Personen  des  Soldatenstandes  vom  15.  Juli  1873,  die  chargenmäßigen  Tagegelder  gewährt.