Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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&  3.  Bei  dem  Baue  der  Bahn  wird  nach  Maßgabe  des  genehmigten  Detailplans
zunächst  die  Flur  von

Großschönau
betroffen.

Dresden,  den  8.  November  1869.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.

 

„  93.  Deeret

wegen  Bestätigung  des  Regulativs  für  die  Sparcasse  zu  Lauenstein;
vom  9.  November  1869.

Ntem  Se.  Königliche  Majestät  auf  Vortrag  des  Justizministeriums  die  im  §  13  des
Regulutios  für  die  in  Lauenstein  unter  Vertretung  der  dortigen  Stadtgemeinde  zu  errichtende
Sparcasse  enthaltene  Rechtsvergünstigung  zu  bewilligen  Allergnädigst  geruht  haben,  so  hat  das
Ministerium  des  Innern  dieses  Regulativ  mit  der  Wirkung  bestätigt,  daß  den  Bestimmungen
desselben  allenthalben  genau  nachgegangen  werden  soll.
Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges
Decret
unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.

Dresden,  den  9.  November  1869.

Ministerium  des  Innern.
6  v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.
Regulativ
für  die  Sparcasse  zu  Lauenstein.
2c.  2c.
Unzulässigkeit  13.  Die  in  die  Sparcasse  eingelegten  Gelder  und  deren  Zinsen  können  zu  Gunsten
*3  eines  Gläubigers  des  Einlegers  oder  seiner  Rechtsnachfolger  nicht  mit  Beschlag  belegt  werden.

Doch  kann  die  Hülfsvollstreckung  in  die  bei  einem  Schuldner  etwa  aufgefundenen  Einlageund
  QOnittungsbücher  nicht  gehindert  werden.
rc.  ꝛc.

 

Letzte  Absendung:  am  23.  November  1869.