— 5 —
Provinz Pommern, Negierungebczirk Cöslin.
ter Zins-Kupon · ter Serie
zu der
Kreis-Obligation des Stolper Kreises
übeer Thaler zu vier und ein halb
Liltl. M. .. ..
Prozent Zinsen
über Thaler ... . . Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in
der Zeit vom . .ten ..... . . ... bis „resp. vom . .ten .... . . . ..
bis . .............. .. .. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-
Obligation fuͤr das Halbjahr vom .. . .. ....... . .. is .. mit
(in Buchstaben) Thaler .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommu—-
nalkasse zu Stolp.
ten.. . . .. 18..
Stolp, den ..
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des
Stolper Kreises.
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der
Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Halb-
jahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Pommern, Regierungebczirk Cöslin.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Stolper Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Stolper Kreises
Litt. 8ber Thaler à vier und ein halb Prozent Zinsen
die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der
Kreis-Kommunalkasse zu Stolp.
18.
Stolp, den zrl . .. ...
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des
Stolper Kreises.
(Nr. 4332.
(Xr. 4331—4332)