Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achzehnter Jahrgang. 1857. (18)

1857.  5
Gesetzsammlung

für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Prittes  Stüch  vom  Jahre  1831.

VII.  Ministerial-Bekanntmachung

vom  2.  Februar  1857,  die  Treunung  dee  dermaligen  Steucramtes  in
Leipzig  in  zwei  selbstständige  Hauptämter  botreffend.

Nachdem  einer  Mittheilung  der  Königlich  Süchsischen  Staatsregierung  zu  Folge
vom  1.  d.  M.  an  eine  Trennung  des  dermaligen  Steueramtes  in  Leipzig  in  zwei  selbst,
ständige  Hauptämter  ##  ein  Hanpt=  Zollamt  unter  der  Direction  eines  Ober-Zollinspectors,
  für  die  Zoll-,  Maß-  und  Uebergangs-Abgabe-  Angelegenheiten,  und  ein
Haupt-Steuer-Amt  unter  der  Direction  einecs  Ober  Steuerinspectore  für  die  übrigen
indirecten  Abgaben  an  Branntwein-,  Bier-,  Schlacht-,  Rübenzucker.,  Wein-  und
Tabacks-Steuer  eingetreten  ist,  wobei  unter  anderem  der  Begleitscheimwechsel
Seitens  der  betreffenden  Zoll=  und  Stenerstellen  im  Zollvereine  künftig  mit  dem  neuen
Haupt-Zollamte  in  Leipzig  bestehen  wird,  so  wird  solches  andurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.

Rudolstadt,  den  2.  Februar  1857.
Fürstl.  Schwarzb.  Ministerlum,
Abtbeilung  der  Finanzen.
Th.  Schwark.
A.  Koch.

Ausgegeben  in  Rudolstadt  den  21.  Februar  1857.
Füral.  Schw.  Nudosst.  Gesegsamml.  XVIII.  3