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bezügliche; die unitarische Richtung der deutschen Rechtsentwicklung,
welche in den ersten Jahren nach der Neuerrichtung des Reiches
sich in so kräftiger Weise entfaltet hatte, ist leider in den letzten
Jahren etwas zurückgedrängt worden, wie aus verschiedenen Vorgängen
zu entnehmen ist, die sich auf gesetzgeberischem Gebiete im
Laufe des letzten Jahrzehntes abspielten und erst wenn die ÜUentripetalkraft
in der Rechtsentwicklung wieder die Oberhand über die
Oentrifugalkraft erlangt hat, wird man nebst Anderem auch daran
denken können, das Reichsversicherungsamt mit der ausschliesslichen
Zuständigkeit zu bekleiden, welche es in den Stand setzt, in Ansehung
derjenigen Fragen des Arbeiterversicherungsrechtes für die Wahrung
der Rechtseinheit Sorge zu tragen, die nach Massgabe der geltenden
Gesetzgebung der Möglichkeit einer verschiedenartigen Beantwortung
und Entscheidung noch ausgesetzt sind.