thumbs : Archiv für öffentliches Recht.Sechster Band. (6)

—  10  —

bezügliche;  die  unitarische  Richtung  der  deutschen  Rechtsentwicklung,
welche  in  den  ersten  Jahren  nach  der  Neuerrichtung  des  Reiches
sich  in  so  kräftiger  Weise  entfaltet  hatte,  ist  leider  in  den  letzten
Jahren  etwas  zurückgedrängt  worden,  wie  aus  verschiedenen  Vorgängen
  zu  entnehmen  ist,  die  sich  auf  gesetzgeberischem  Gebiete  im
Laufe  des  letzten  Jahrzehntes  abspielten  und  erst  wenn  die  ÜUentripetalkraft
  in  der  Rechtsentwicklung  wieder  die  Oberhand  über  die
Oentrifugalkraft  erlangt  hat,  wird  man  nebst  Anderem  auch  daran
denken  können,  das  Reichsversicherungsamt  mit  der  ausschliesslichen
Zuständigkeit  zu  bekleiden,  welche  es  in  den  Stand  setzt,  in  Ansehung
derjenigen  Fragen  des  Arbeiterversicherungsrechtes  für  die  Wahrung
der  Rechtseinheit  Sorge  zu  tragen,  die  nach  Massgabe  der  geltenden
Gesetzgebung  der  Möglichkeit  einer  verschiedenartigen  Beantwortung
und  Entscheidung  noch  ausgesetzt  sind.