Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

sonen und allen später zutretenden Aktionairen eine mit Korporations= und 
kaufmännischen Rechten versehene Aktiengesellschaft gebildet unter der Firma: 
„Sächsisch-Thüringische Akrrengesellschaft für Braunkohlen- 
Verwerthung.“ 
g. 2. 
Zweck der Gesellschaft ist: 
1) der Betrich des Braunkohlenbergbaues, auch der Torfgräberei, an geeig- 
neten Stellen Sachsens und Thüringens; 
2) der Betrieb aller Gewerbe, welche sich auf chemische Behandlung der 
Braunkohle oder des Torfes gründen, wie die Fabrikation von Mineralöl 
und Paraffinkerzen, von Oelschwärze, Asphalt und dergleichen mehr; 
3) der Betrieb aller Gewerbe, die sich unmirtelbar auf die Benutzung und 
Verwerthung der in und bei den Braunkohlengruben vorkommenden Er- 
den, Sxeine und sonstigen beibrechenden Mineralien beziehen; 
4) der Handel mit den selbstgewonnenen Rohstoffen und selbstgefertigten 
Fabrikaten. n 
g. 3. 
Die Gesellschaft hat ihren Wohnsitz zu Halle a. d. S.; ihr Gerichts- 
stand ist das Koͤnigliche Kreisgericht daselbst. Als Beklagte ist dieselbe auch 
noch bei denjenigen inlaͤndischen Gerichten an anderen Orten Recht zu nehmen 
verpflichtet, in deren Amtsbezirke sie geschaͤftliche Anlagen gemacht hat. Auf 
Klagen der Aktionaire gegen die Gesellschaft aus ihrem Rechtsverhältnisse als 
Mitglieder derselben findet diese Besiimmung jedoch keine Anwendung. 
Zweiter Abschnitt. 
Organisation der Gesellschaft. 
K. 4. 
Mitglied der Gesellschaft ist Jeder, welcher derselben durch Erwerb von 
Aktien beitritt; siimmfähiges Mitglied nur der Besitzer von mindestens 
drei Aktien. Die berufene Versammlung der Mitglieder bildet die General= 
Versammlung. #. 5 
Von den sümmfähigen Mitgliedern wird in der Generalversammlung 
zur allgemeinen Leitung der Angelegenheiten der Gesellschaft aus deren Aktio- 
nairen ein Verwallungsrath gewählr (PV. 14— 19.). 
1*- 
Der Verwaltungsrath ernennt zur Ausführung der staklutenmäßigen Vor- 
schriften und seiner Beschlüsse, sowie zur speziellen Leitung und Führung der 
Geschäfte, eine Oirektion C. 7 — 13.). 
I. von der Direktion. 
Die von dem Verwaltungsrathe ernannte und demselben untergeordnete 
I##rgang 1800. (Nr. 4335. 3 Di-
	        
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