— 461 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 30.—
(Nr. 4429.) Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1856., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussce
von Schönberg nach Herzberg im Ruppiner Kreise des Regicrungsbezirks
Potsdam.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Schönberg nach Herzberg, im Ruppiner Kreise des
Regierungsbezirks Potsdam, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das
Expropriationsrecht für die zu der Ghaustee erforderlichen Grundstlücke, imglei-
chen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materia-
lien, nach Maaßzgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem
gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun-
gen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 20. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 26. März 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
61 Nr. 4430.)
erlin den 18. Juni 1856.