Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 509 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 33. — 
  
(Nr. 4449.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obliga- 
tionen des Lublinitzer Kreises im Betrage von 52,000 Rthlrn. Vom 
7. April 18656. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛt. 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Lublinitzer Kreises, im Regierungs- 
Bezirk Oppeln, auf dem Kreistage vom 28. November 1855. beschlossen wor- 
den, die zur Ausführung des Baues einer Chaussee von Lublinitz nach Two- 
rog erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir 
auf den Antrag der gedachten Kreissiände: zu diesem Zwecke auf jeden Inha- 
ber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare 
Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 52,000 Thalern ausstellen 
zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläaubiger noch der Schuld= 
ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 52,000 
Thalern, in Buchstaben: zwei und funfzig tausend Thalern, welche in folgen- 
den Apoinks: 
1) 13,000 Rlhlr. à 1000 Rthlr., 
2 11,000 500 
3) 17,4100 400 
4) 7,7000 50 
5) 1,000 25 
52,000 Rthlr. 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissiener mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
den Folgeordnung vom 1. Januar 1857. ab mit wenigstens jährlich Einem 
Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere 
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein 
Jabrgang 1856. (Nr. 4110.) 67 jeder 
Ausgegeben zu Berlin den 26. Juni 1856.
	        
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