Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermoͤgen. 
t g essen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Lublinitz, den 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer 
Kreise. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Lublinitzer Kreises 
Litt. M .... uͤber .. . . . Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
uͤber Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen delen Ruͤckgabe i 
der Zeit vom . . ten ........ bis e resp. v ltten 
bis #e und späterhin die zun der vorbenannien“ Keis- -Obligation 
für büt Halbjaht vo bie mit (in Buchstaben) 
Thaler Silbergroschen 4|[ bn Kreis-Kommunalkasse zu Lublinitz. 
Lublinitz, den ten 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Lublinitzer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Halb- 
jahres an gerechnet, erhoben wird. 
Talon
	        
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