Metadata : Deutschlands auswärtige Politik 1888-1914.

152  2.  Abschnitt.  Weltpolitische  Muhen  ohne  zureichende  Mittel.  1895—1908,

1900  ebensowenig  wie  heute.  Der  britische  Verstoß  konnte  auögesprochener-
  und  anerkanntermaßen  nur  darin  liegen,  daß  auf  bloße  Verdachtsgründe
  hin  ein  Reichspostdampfer  angehalten  und  durchsucht  wurde.
Wie  der  Deutsche  Reichskanzler  damals  auf  eine  Interpellation  erklärte,
war  ein  Recht  zur  See  nicht  vorhanden,  oder,  wie  er  sich  ausdrückte,  sehr
flüssig  und  sehr  dehnbar.  Auf  dem  Gebiete  des  Seerechtes  sei  der  Machtstandpunkt
  immer  noch  vor  dem  Rechtsstandpunkte  gültig.

Die  britische  Regierung  erkannte  auf  die  deutschen  Forderungen
bin  ihre  Schadensersatzpflicht  an,  erließ  Instruktionen,  daß  Anhalten  und
Durchsuchen  von  Schiffen  nur  in  der  Nähe  des  Kriegeschauplatzes  stattfinden
  dürfte,  daß  deutsche  Postdampfer  nicht  auf  bloßen  Verdacht  hin
anzuhalten  seien.  Schließlich  gab  die  britische  Regierung  ihrem  Bedauern
  über  den  Vorfall  Ausdruck.  An  die  Erörterungen  dieser  Beschlagnahmen
  und  ihrer  Erledigung  schloß  der  Deutsche  Kanzler  seine  schon
erwähnte  indirekte  Antwort  auf  die  Bündnisrede  Chamberlains:  daß  die
Aufrechterhaltung  freundlicher  Beziehungen  mit  England  nur  auf  der
Basis  voller  Parität  und  gegenseitiger  Rücksichtnahme  möglich  sei.

Die  Dampferbeschlagnahmen  und  ihre  langsame  Erledigung  paßten
also  wie  die  Faust  aufs  Auge  zu  den  britischen  Freundschafts-  und  Bündniswünschen,
  die  schon  deshalb  echt  waren,  weil  sie  tatsächlichen  politischen
Besorgnissen  und  Bedürfnissen  entsprachen.  Rein  politisch  betrachtet
bedeutete  das  englische  Verhalten  gegenüber  den  deutschen  Schiffen
eine  große  Ungeschicklichkeit  und  ist  später  in  England  selbst  auch  so  bezeichnet
  worden.

Der  Schritt  zur  deutschen  Hochseeflotte.

Im  Spätdberbste  des  Zahres  1899  wurde  im  Oeutschen  Reichsanzeiger
  auf  die  Notwendigkeit  hingewiesen,  den  Weltereignissen  durch
eine  verstärkte  Steigerung  der  deutschen  Seemacht  Rechnung  zu  tragen.

Schon  Monate  vorher  liefen  Gerüchte  um,  daß  nach  dem  Urteile  der
maßgebenden  Stellen  das  Flottengesetz  des  Jahres  1898  auch  nach  seiner
völligen  Durchführung  nicht  annähernd  imstande  sein  werde,  den  Bedürfnissen
  der  Wehrkraft  des  Deutschen  Reiches  zur  See  zu  genügen.
Am  18.  Oktober  1899  bielt  der  Deutsche  Kaiser  zur  Taufe  des  Schlachtschiffes
  „Kaiser  Karl  der  Große“  eine  Aufsehen  erregende  Rede,  gekennzeichnet
  durch  das  später  viel  zitierte  Wort:  „Bitter  not  ist  uns  eine
starke  deutsche  Flotte.“  Zene  Rede  enthielt  außerdem  Ausführungen,
die  in  einer  Betrachtung  der  neuesten  politischen  Entwicklung  des  Oeutschen
  Reiches  schon  deshalb  nicht  fehlen  dürfen,  weil  ihnen  geschichtliche
  Bedeutung  auch  an  sich  zukommt:  die  Hamburger  Rede  des  Kaisers