Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Zwein Eisenbahnen von Wittenberg und Dessau uͤber Bitterfeld nach Halle 
und Leipzig auszudehnen und das dazu erforderliche Anlagekapital durch eine 
Prioritaͤtsanleihe aufzubringen, wollen Wir der gedachten Gesellschaft Behufs 
Erbauung der vorerwaͤhnten Zweig-Eisenbahnen und Beschaffung der fuͤr diese 
Bauanlagen erforderlichen Betriebsmittel die Aufnahme einer ferneren Anleihe 
von 4,500,000 Rehlr. gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit 
Zinsscheinen versehener Prioritäts-Obligationen gestalten, und in Berucksichti- 
gung der Gemeinnützigkeit jenes Unternehmens und in Gemäßbeit des §F. 2. 
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium Unsere lan- 
desherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter fol- 
genden Bedingungen ertheilen. 
K. 1. 
Die Beschaffung des auf 4,500,000 Rrthlr. festgestellten Anlagekapitals 
erfolgt durch Ausgabe von 27,000 Stück Prioritäts--Obligationen, von denen 
4,500 Stück, jede über 500 Rthlr., von Nr. 1001. bis 5,500, 
22,500 Stück, jede über 100 Rithlr., von Nr. 5001. bis 27,500, 
nach dem anliegenden Schema l. stempelfrei ausgefertigt werden; die Zins- 
kupons werden nach dem anliegenden Schema II. für zehn Jahre ausgegeben. 
Auf der Rückseite der Prioritäts-Obligationen wird das gegenwärtige 
Privilegium abgedruckt. 
g. 2. 
Die neuen Prioritaͤts-Obligationen werden mit vier ein halb Prozent 
jahrlich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Raten am 2. Januar und 
1. Juli jeden Jahres gezahlt. "6“ 
An den Didvidenden der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft nehmen 
die Prioritäts-Obligationen keinen Theil, dagegen erhalten sie für die ihnen 
zugesicherten vier ein halb Prozent Zinsen das Vorzugsrecht vor den vorhan- 
denen Stammaktien im Betrage von 60,000,000 Rehlr. dergestalt, daß die Zin- 
sen der ersteren bei der jährlichen Einnahme vor den Dividenden der Stamm- 
Aktien in Abzug gebracht werden. Auch den Kapitalien der Prioritäts-Obli- 
gationen steht dasselbe Vorzugsrecht vor dem Stammaktien-Kapitale der 
b,000,000 Rrhlr. zu. 
S. 3. 
Dagegen siehen die auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emit- 
tirenden Prioritäts-Obligationen den, auf Grund des zweiten Nachtrages zum 
Statute der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft mit Unserer unterm 18. Fe- 
bruar 1842. ertheilten Genehmigung (Gesetz-Sammlung für 1842. S. 77.) 
emittirten, sogenannten Prioritäts-Aktien im Betrage von 1,500,000 Rthlrn. 
(mit vier Prozent verzinslich) in der Priorität nach, und zwar sowohl rück- 
sichtlich der Zinsen, als rücksichtlich des Kapitals, so daß diesen älteren Prio- 
(Nr. 4481.) 81* ritaͤts-
	        
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