Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
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(Nr. 4482.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Juni 1856., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte zum chausseemaßigen Aucbau und zur Unterhaltung 
der Straße von Oppeln nach Jellowa. 
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die Vollendung des 
chausseemäßigen Ausbaues der Straße von Oppeln nach Jellowa genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf die genannte Straße zur An- 
wendung kommen sollen. Zugleich genehmige Ich, daß auf dieser Khansee- 
das Chausseegeld nach den Bestümmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref- 
fenden zusätzlichen Vorschriften, erhoben wird. Auch sollen die dem Chaussee= 
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
Chasseepollei= Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 4. Juni 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1896. (Nr. 4482—1183.) 82 (Nr. 4483.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1856.
	        
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