Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

Schema B. 
Zins-Kupon M 1. 
der 
Wilhelmsbahn-Prioritäts-Obligation 
mni-i*-i 
zahlbar am 
Inhaber dieses empfängt . die halbjährigen Zinsen 
der oben benannten Prioritäts-Obligation übr aler, mit 
Thalern. 
Ratibor, den 18. 
Das Direktorium und der Ausschuß der Wilhelmsbahn= 
Gesellschaft. 
Zinsen, deren Erhebung innerhälb vier 
Jahren von dem in dem betressenden Kupon 
bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, 
verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. 
  
Schemoa C. 
Talon 
zu der 
Wilhelmsbahn-Prioritäts-Obligation 
* 
über Thaler. 
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi- 
timation die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts-Obligarion neu auszuferti- 
genden Zinskupons für die nächsten zehn Jahre. 
Ratibor, den en 18. 
Das Direktorium und der Ausschuß der Wilhelmsbahn- 
Gesellschaft. 
Der Hauptrendant. 
  
(Nr. 4493—4491) (Nr. 4494.)
	        
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