(Nr. 4494.) Allerhoͤchster Erlaß vom 9. Juli 1856., betreffend die Genehmigung zur Aus-
dehnung des Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Unternehmens
auf die Anlage und Benutzung einer Eisenbahn von Reichenbach nach
Frankenstein.
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 4. d. M. will Ich dem Vor-
haben der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft, ihr Unterneh-
men auf die Anlage und Benutzung einer Eisenbahn von Reichenbach nach
Frankenstein im Anschlusse an die von Königszelt nach Reichenbach, führende
Seitenbahn auszudehnen, Meine landesherrliche Genehmigung hierdurch erthei-
len. Zugleich bestimme Ich, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Un-
ternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften,
namentlich diejenigen über die Expropriation, auf die neue Anlage Anwendung
finden sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Marienbad, den 9. Juli 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee. Für den Minister für die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten:
v. Manteuffel.
An das Staatsministerium.
(Nr. 4405.)