Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

(Nr. 4494.) Allerhoͤchster Erlaß vom 9. Juli 1856., betreffend die Genehmigung zur Aus- 
dehnung des Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Unternehmens 
auf die Anlage und Benutzung einer Eisenbahn von Reichenbach nach 
Frankenstein. 
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 4. d. M. will Ich dem Vor- 
haben der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft, ihr Unterneh- 
men auf die Anlage und Benutzung einer Eisenbahn von Reichenbach nach 
Frankenstein im Anschlusse an die von Königszelt nach Reichenbach, führende 
Seitenbahn auszudehnen, Meine landesherrliche Genehmigung hierdurch erthei- 
len. Zugleich bestimme Ich, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Un- 
ternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften, 
namentlich diejenigen über die Expropriation, auf die neue Anlage Anwendung 
finden sollen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Marienbad, den 9. Juli 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Waldersee. Für den Minister für die landwirth- 
schaftlichen Angelegenheiten: 
v. Manteuffel. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 4405.)
	        
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