Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 730 — 
drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Preußischen 
Staats-Anzeiger, dem Amtsblatte der Koͤniglichen Regierungen zu Arnsberg, 
Minden und Muͤnster, der Kölnischen Zeitung und dem Briloner Kreisblatte. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapiral zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen amw tten .. und amen .. , 
von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit 
jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Wegebaukasse in Brilon, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Füälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
955 HDi# gekündigten Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhohen werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I. 
Tit. 51. &. 120. sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Brilon. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor. Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrisi bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
melderen und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinskupons bis 
zum Schlusse des Jahres 1857., 1853., 1859., 1860., 1861. ausgegeben. 
Für die weitere Zeit werden Zinskupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Wege- 
baukasse in Brilon gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie bei- 
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
rcheil Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Brilon, den 18.. 
Die Chausseebau-Kommission des Kreises Brilon. 
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhaͤndig zu vollziehen. 
Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.