Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 733 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
— Nr. 46 — 
  
  
(Nr. 4508.) Bestaͤtigungö-Urkunde, betreffend die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter 
dem Namen „Sieg-Rheinischer Bergwerks-- und Huͤtten-Aktienverei“, 
mit dem Domizil zu Coͤln. Vom 9. August 1856. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
fügen hiermit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Akiengesellschaft unter 
dem Namen: „Sieg-Rheinischer Bergwerks= und Hütten-Aktienverein“, deren 
Sitz in Cöln sein soll, und die zum ZJwecke hat: 
a) das Aufsuchen, Erwerben und Ausbeuten von Konzessionen auf nützliche 
Erden, Kohlen aller Art, Mineralien, Eisen und andere Erze in den 
Nheinischen und Westphälischen Ober-Bergamtödistrikten, dem Herzog- 
thume Nassau, dem Großherzogthume und Kurfürstenthume Hessen, sowie 
den An= und Verkauf aller vorbezeichneten Fossslien im Inlande wie im 
Auslande; 
b) das Brennen der Kohlen zu Koaks und deren An= und Verkauf, die 
Verhüttung resp. Zugutemachung der unter a. genannten Fossilien und 
die weitere Verarbeitung der Metalle zu allen halbfertigen und fertigen 
Gegenständen, sowie den An= und Verkauf derartiger und der natur- 
gemäß damit in Zusammenhang stehenden Produkte und Fabrikate; 
auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843. genehmigt und den in dem 
notariellen Akte vom 12. Juni 1856. festgestellten und vereinbarten Gesell- 
“#vr'd Unsere landesherrliche Bestärigung mit der Maaßgabe ertheilt 
aben, daß 
zu H. 2. die Gesellschaft verpflichtet ist, neben dem Gerichtsstande 
ihres Wohnsitzes auch bei denjenigen Gerichten des Inlandes, in deren 
Jurisdiktionsbezirken sie gesellschaftliche Etablissements gründet oder be- 
treibt, wegen der Rechte und Verbindlichkeiten, welche sich auf diese 
Etablissements beziehen, als Beklagte Recht zu nehmen; daß diese Be- 
stimmung aber auf Klagen der Aktionaire als solchen gegen die Gesell- 
schaft nicht Anwendung findet; 
Jahrgang 1850. (Ur. 4508. 95 zu 
Ausgegeben zu Berlin den 8. September 1856.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.