Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
JNr. 48.—
(Nr. 4516.) Allerhöchster Erlaß vom 18. August 1856., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Quellenburg nach Blumenhaus im Kreise Hagen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Quellenburg nach Blumenhaus, im Kreise Hagen, Regie-
rungsbezirk Arnsberg, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Ex-
propriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Ge-
meinden Ober= und Niedersprockhövel gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
für eine halbe Meile nach den Bestimmungen des für die Staacs-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal-
tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 18. August 1856.
Friedrich Wilhelm.
ür den Minister für Handel
v. Bodelschwingh. Far zInnd öffentliche ßeel, Gewerbe
v. Pommer Esche.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1856. (Nr. 4516—4517.) 100 (Nr. 4517.)
Ausgegebeh zu Berlin den 18, September 1856.