Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
JNr. 48.— 
  
  
(Nr. 4516.) Allerhöchster Erlaß vom 18. August 1856., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Quellenburg nach Blumenhaus im Kreise Hagen. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Quellenburg nach Blumenhaus, im Kreise Hagen, Regie- 
rungsbezirk Arnsberg, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Ex- 
propriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese 
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Ge- 
meinden Ober= und Niedersprockhövel gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
für eine halbe Meile nach den Bestimmungen des für die Staacs-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal- 
tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 18. August 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
ür den Minister für Handel 
v. Bodelschwingh. Far zInnd öffentliche ßeel, Gewerbe 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1856. (Nr. 4516—4517.) 100 (Nr. 4517.) 
Ausgegebeh zu Berlin den 18, September 1856.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.