3. Schema.
Talon
zur Serie der Dividendenschei
der
Rhein-Nahe Eisenbahngesellschaft.
Vorzeiger dieses Talons erhaͤlt gegen Ruͤckgabe desselben die fernere
Serie der Dividendenscheine der Rhein-Nahe Eisenbahngesellschaft ausgehaͤndigt.
Creuznach, den ten 18.
Der Verwaltungsausschuß der Rhein-Nahe Eisenbahngesellschaft.
(Unterschriften.)
Vertrag
zwischen der Staatsregierung und dem geschäftsleitenden Komité
der Rhein-Nahe Eisenbahngesellschaft wegen Ueberlassung des
Baues und Betriebes der Rhein-Nahe Eisenbahn an den Staat,
de dato Erenznach, den 18. Juni 1856.
F. 1.
Zur Ausführung des Baues der Rhein-Nahe Eisenbahn, sowie zum dem-
nächstigen Betriebe derselben wird vom Königlich Preußischen Ministerium für
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten eine Direktion eingesetzt, welche inner-
halb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises die Rechte und Pflichten einer öffent-
lichen Behörde haben soll. "
Den Sit der Direktion und deren Firma besiimmt das Königlich Preu-
Kische Ministerium für Handek, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Auf diese Königliche Direktion gehen alle gesetzlichen und statutenmäßigen
Rechte und Hblegenheeiten des Verwaltungsausschusses, mit alleinigem Aus-
schluß der im §. 45. der Statuten namhaft gemachten, über. Sie wird dem-
emäß mit Ausnahme der dem Verwaltungsausschusse vorbehaltenen ebener-
wähnten Funktionen und Befugnisse die gesammte Verwaltung des Unternehmens,
insbesondere den Ausbau derBahn und deren Betrieb für Rechnung der Ge-
sellschaft