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(Nr. 4523.) Allerhoͤchster Erlaß vom 4. September 1856., betreffend die Einsetzung einer
besonderen oͤffentlichen Behoͤrde unter der Firma: „Koͤnigliche Direktion
der Rhein-Nahe Eisenbahn."“
iun Rucksicht auf den unter dem heutigen Oatum von Mir landesherrlich be-
stäligten Verkrag vom 18. Juni d. J., nach welchem die Rhein-Nahe Eisenbahn-
gesellschaft dem Staate den Bau und Betrieb der von Neunkirchen über Creuznach
nach Bingerbrück herzustellenden Eisenbahn überlassen hat, ermächtige Ich Sie,
Behufs Ausübung der dem Staate übertragenen Befugnisse und Obliegenheiten
eine besondere Behörde einzusetzen. Oieselbe soll die Firma: „Königliche Oi-
rektion der Rhein-Nahe Eisenbahn“ führen, vorlaäufig zu Crenznach ihren Sitz
nehmen und in den Grenzen der ihr übertragenen Funktionen die Rechte und
Obliegenheiten einer öffentlichen Behörde haben.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Bromberg, den 4. September 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
erlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Nudolph Decker.)