Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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ausgefuͤhrten Unternehmens weitere 8500 Stuͤck auf den Inhaber lautende 
Stammaktien zu je zweihundert Thalern nach naͤherem Inhalte obigen Statut- 
Nachtrages ausgegeben werden. 
Die gegenwaͤrtige Urkunde ist nebst dem bestaͤtigten Statutnachtrage durch 
die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Heilsberg, den 6. September 1856. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
Siebenter Nachtrag 
zu dem 
Statut der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn- 
Gesellschaft. 
S. 1. 
Das Unternehmen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesell- 
schaft wird auf die Errichtung einer von Reichenbach nach Frankenstein füh- 
renden Eisenbahn, anschließend an die von Liegnitz über Jauer, Striegau, Kö- 
nigszelt und Schweidnitz nach Reichenbach führende Eisenbahn, ausgedehnt. 
Die spezielle Richtung dieser Bahnstrecke wird unter Genehmigung des 
Staates von dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft fesigestellt werden. 
Das zur vollssändigen Ausführung und Ausrüstung dieser Bahnstrecke 
erforderliche Koslenkapital wird auf 1,000,000 Rthlr.: Eine Million Thaler 
Preuß. Kurant festgefetzt, außerdem aber wird der Gesellschaftsfonds zur Her— 
stellung diverser erforderlich werdender Vergrößerungen der bestehenden Era- 
blissements und zur Vermehrung der Betriebsmittel der Gesellschaft um die 
Summe von 700,000 Rthlr.: stebenmal hunderktansend Thaler Preuß. Ku- 
rant erhöht. 
K. 3.
	        
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