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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 51.
(Nr. 4528.) Allerhöchster Erlaß vom 18. August 1856., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
der Oborniker Kreisgrenze in der Richtung von Obornik über Samter,
Lipnica und Sekowo an die Berlin-Posener Staats-Chaussec.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise
Samter im Regierungsbezirk Posen beabsichtigten Bau einer Chaussee von der
Oborniker Kreisgrenze in der Richtung von Obornik über Samter, Lipnica und
Sekowo an die Berlin-Posener Staats-Chaussee genehmigt habe, bestimme
Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erfor-
derlichen Grundstückc, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen.
Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonsiigen die Erhebung betreffenden zusätz-
lichen Worschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 18. August 1850.
Friedrich Wilhelm.
: Für den Minister für Handel
v. Bodelschwingh. und öffentliche Lter e Gewerbe
v. Pommer Esche.
An den Minister für Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1356. (Nr. 4528—4529.) 107 (Nr. 4529.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. September 1856.