Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 865 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— JNr. 54.— 
  
(Nr. 4533.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obliga= 
tionen des Marienwerder Kreises im Betrage von 100,000 Thalern. 
Vom 3. September 1856. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von den Kreissiänden des Marienwerder Kreises im Regierungs- 
bezirk Marienwerder auf den Kreistagen vom 28. Dezember 1854., 31. Mai 
1855. und 14. April 1856. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer 
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Sei- 
tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage 
von 100,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im In- 
teresse der Glaubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in 
Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von 
Obligationen zum Betrage von 100,000 Thalern, in Buchstaben: Einhundert 
tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 
30 zu 1000 Rthlr. = 30,000 Rthlr., 
60 - 500 * — 30,000 - 
400 = 100 = — 40,000 
— 100,000 Rthlr. 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozemt jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
den Folgeordnung jahrlich vom Jahre 1866. ab mit, wenigstens jeahrlich Einem 
Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere 
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein 
jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne 
die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen 
befugt ist. 
Johrgang 1856. (Nr. 4533.) 113 Das 
Ausgegeben zu Berlin den 25. Oktober 1856.
	        
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