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Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften uͤber die
Expropriation, sowie das Gesetz, betreffend die von den Eisenbahnen zu ent-
richtende Abgabe, vom 30. Mai 1833. (Gesetz-Sammlung S. 449.), auf das
in Rede stehende Unternehmen Anwendung sinden sollen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Besiäligungs-Urkunde soll nebst dem
Statutnachtrage durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige-
drucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 13. Oktober 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh.
Zweiter Nachtrag
zum Statut der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft.
Artikel 1.
Die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft nimmt die von der Ber-
gisch-Märkischen Eisenbahn zwischen Hagen und Herdecke ausgehende, durch
das Thal der Lenne nach und bis Siegen führende Ruhr-Sieg-Eisenbahn,
wofür durch den Allerhöchsten Erlaß vom 30. April dieses Jahres die Garan-
tie des Staates für einen jährlichen Reinertrag von drei und einem WViertel
Prozent des in dem neuen Unternehmen anzulegenden, vorläufig zu zwölf Mil-
lionen zweihundert funfzigtausend Thalern angenommenen Kapitals bewilligt
ist, als integrirenden Theil ihres Unternehmens auf, nachdem sie sich durch den
am 13. und 14. Februar dieses Jahres mir dem Königlichen Eisenbahnkom-
missariate zu Cöln abgeschlossenen Vertrag, welcher als Theil des gegenwär-
tigen Nachtrags zum Gesellschaftsstatut erklärt wird, verpflichtet har, die Er-
bauung und den Betrieb der genannteen Eisenbahn unter den in jenem Ver-
trage enthaltenen Bedingungen zu übernehmen.
Artikel 2.
Ein Allerhöchsies Privilegium wird die besonderen Bestimmungen anord-
nen, nach welchen die gemäß F. 5. des bezogenen Vertrags vom 13. und
44. Februar dieses Jahres vorläufig zur Summe von zwolf Millionen zwei-
hundert funfzigtausend Thaler auszugebenden drei und ein halbprozentigen Prio-
ritäts-Obligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft als deren
Prioritäts-Obligationen drilter Serie kreirk, verauögabt, verzinsel, amortisirt und
überhaupt verwaltet werden sollen.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
in der Königlichen Gebeimen Ober-Hoftuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)