Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 878 — 
machungen erfolgen durch den Staats-Anzeiger, eine Berliner, eine Cölner, 
eine Barmer und eine Elberfelder Zeitung. 
G. 11. 
Den Inhabern von Prioritäts -Obligationen steht der Zutritt zu den 
Generalversammlungen der Bergisch -Maärkischen Eisenbahngesellschaft offen; 
jedoch haben sie als solche nicht das Recht, sich an den Verhandlungen oder 
Abstimmungen zu betbeiligen. 
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privi- 
legium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Incsiegel 
ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Obligationen in Ansehung 
ihrer Befriedigung eine andere, als die in dem Gesetze vom 30. April 1856. 
bestimmte Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder den Rechten 
Dritter zu präjudiziren. 
Gegeben Berlin, den 20. Oktober 1856. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Hepdt. v. Bodelschwingh. 
Schema 4A.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.