Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 901 — 
Formular der Aktien. 
(Vorderseite.) 
  
Königsberger Privat- Bank. 
Gegruͤndet durch notariellen Vertrag vom 
Bestaͤtigt durch Koͤnigliche Kabinetsorder vom 
Bank-Aktie M 
uͤber 
Fünfhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag der Aktie 
—issly mit Fünf Hundert Thaler geleistet und alle staturen- 
mäßigen Rechte und Pflichten dadurch erworben. 
Königsberg, den # 18.. 
Der vVerwaltungsrath. 
Dieser Aktie sind auf fünf Jahre Dividendenscheine, auf jeden Inhaber 
lautend, nebst Talon beigegeben, welche nach Ablauf des letzten Jahres 
durch neue ersetzt werden. 
des Registers. 
  
  
  
(Tr. 4542.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.