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(Nr. 4500.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der fis-
balischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von der neuen Mühle bei Worbis über Gernrode bis zur Hei-
ligenstadt-Mühlhausener Staatsstraße oberhalb Ammern.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von der neuen Mühle bei Worbis über Gernrode, Niederorschel, Rüdigersha-
gen, Hüpstedt, Eigenrode und Dachrieden bis zur Heiligenstadt-Mühlhausener
Staatsstraße oberhalb Ammern genehmigt habe, beflimme Ich hierdurch, daß
das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, im-
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den be-
theiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter-
haltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge-
dachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssonci, den 23. Oktober 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4501.) Allerhöchster rlaß vom 23. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Eschbach nach Roesrath im Kreise Mühlheim, Regierungs-
bezirks Cöln, mit einer Zweigstraße von Roeorath nach Höheberg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Eschbach nach Roesrath un Kreise Mühlheim, Regie-
rungsbezirks Cöln, mil einer Zweigstraße von Roesrath nach Höheberg geneh-
migt habe, besiumme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu
den Chausseen erforderlichen Grundstucke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für
(Nr. 1560 —1502.) die