in Bayern alles in Erbitterung, und auch Welf II. ergriff die Parthei
der Mißvergnügten. Heinrich IV. wurde endlich gezwungen,
die Reichs-Regierung nieder zu legen, und sein Sohn Heinrich V.
bestieg den dentschen Königsthron. Diesem hing Welf II., so
lange er lebte, getreu an, und balf den noch immer gestörten Frieden
zwischen Kaiser und Payst berstellen, ohne ihn zu erleben, er
starb zu Kansering am Lech, 1120.
d. 5.
Das Herzogthum Bapern verlieh Kalser Heinrich V. nach
Welfs Tode, ohne alle Einwendung von Seite der baperischen
Stände, Welfs Bruder, Heinrich IX., oder dem Schwarzen; aber
er bekam es nicht in seinem ehemaligen Umfange; denn noch bei
Lebzeiten seines Bruders, des Herzogs Welf II., riß der Kaiser
Heinrich V. einen Theil der baperischen Markgrafsschaft Nordgau,
nämlich Neumark, Parkstein und Floß, nebst andern großen Bezirken
in der heutigen obern Pfalz, das Burggrafthum Nürnberg,
mit mehreren Herrschaften in Franken, und die Gerichtsbarkeit
über die Bisthümer Würzburg und Bamberg, davon ab, und errichtete
daraus ein neues Herzogthum, Ostfranken, zum Besten
seines Enkels, Conrads von Hohenstaufen. Unter Heinrich IX.
lag Bapern noch in großer Verwirrung und Gährung. Wie kurz
zuvor Kaiser und Papst gestritten, so geschah es jept, von Grafen
und Bischösen. Heinrich IX. war nicht im Stande den übermüthigen
Adel, der durch Raub und Febden das ganze Land in Unruhe
setzte, im Zaum zu halten. Er trat 1120 das Herzogthum
an seinen Sohn Heinrich X. ab.
S. 6.
Damals war zwar das Unsehen der Herzoge in Deutschland
schon ziemlich hoch emporgestiegen. Da die Könige bisher den
Söhnen derselben nur selten die Nachfolge in den Amtslehen ihrer
Väter versagt hatten, so folgerte man bald aus der langen Gewohnheit,
daß es so nothwendig sepn müsse. Die Nachkömmlinge
der Herzoge betrachteten die Herzogthümer als ein ihnen von Rechts
wegen gebührendes Erbtheil, und sich selbst nicht mehr als Beamte
des Königs, sondern als die Herren in ihrem Gebiete. Ohnehin
gaben ihnen ihre Umts-Verrichtungen ein großes Gewiehr.