Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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hielt  sich  Kasimir,  den  Traditionen  seines  Hauses  folgend,  von  Anfang
  an  zu  den  Habsburgern.  In  Maximilians  Diensten  vom  Jüngling
  zum  Manne  herangereift,  war  der  Brandenburger  nach  dessen
Tode  unter  den  ersten  und  eifrigsten,  welche  für  die  Wahl  des
Enkels,  Karls  von  Spanien,  wirkten.  Von  diesem  zum  obersten
Feldhauptmann  über  die  österreichischen  Erhlande  ernannt,  verblieb
  er  in  dieser  Stellung  bis  1522;  in  der  Folge  sehen  wir  den
begabten  Fürsten  sich  der  allgemeinen  Angelegenheiten  des  Reichs
annehmen,  wobei  seinem  Scharfbliek  die  Schäden  des  katholischen
Kirchentums  keineswegs  verborgen  blieben;  namentlich  war  Kasimir
  ein  ausgesprochener  Feind  der  geistlichen  Wirtschaft.  Bei
einer  derartigen  Gesinnung  konnte  er  auch  als  Landesherr  der  Reformation,
  welche  frühzeitig  in  seine  Herrschaften  Eingang  fand,
nicht  abgeneigt  sein.  Zumal  aber,  als  er  sich  nach  dem  Nürnberger
  Reichsabschied  von  1524,  welcher,  unter  dem  Namen  des
Kaisers  ergangen  und  von  Erzherzog  Ferdinand  ausdrücklich  gebilligt
  und  angenommen,  zur  unparteiischen  Prüfung  der  streitigen
Ansichten  und  Lehren  auf  kirchlichem  Gebiet  aufforderte,  in  Übereinstimmung
  mit  den  Habsburgern  glaubte,  sehen  wir  Kasimir  für
die  kirchliche  Sache  sehr  thätig;  grofsenteils  unter  seinen  Auspizien
entstanden  während  des  Sommers  1524  in  Franken  sechs  Gutachten
über  die  religiösen  Fragen,  welche,  durchweg  im  evangelischen
Sinne  gehalten,  dem  Nationaltag  zu  Speier  vorgelegt  werden  sollten;
  vor  allem  das  Gutachten  der  markgräflich-brandenburgischen
Gelehrten  fand  den  uneingeschränkten  Beifall  Luthers‘).  Als  dann
aber  der  Machtspruch  des  Kaisers  dazwischen  kam,  welcher  alles
Disputieren  in  Sachen  des  Glaubens  verbot,  da  eilte  Kasimir,  sich
beim  Regimente  förmlich  zu  entschuldigen,  daß  er  seine  Gelehrten
  wegen  der  Glaubensfrage  habe  zusammentreten  lassen,  und
gelobte  dem  neuen  kaiserlichen  Mandat  unverbrüchlichen  Gehorsam”);
  seine  Unterthanen  aber  wies  er  an,  sich  einstweilen  in  Geduld
  zu  fassen°).  Freilich  legte  Kasimir  auch  jetzt  keinerlei  Be-1)

  Rankell  S.102.  Über  Kasimirs  Stellung  zur  kirchlichen  Frage
vgl.  von  der  Lith,  Erläuterung  der  Reformationshistorie  1521—1528;,  Engelhardt,
  Ehrengedächtnis  der  Reformation  in  Franken  (Neue  Ausg.  1869),  Zur
Vorgeschichte  S.33  ff.

°)  d.d.  Onolzbach  Do.  n.  Franeisei  (6.  Oktober)  1524.  Orig.  in  Wien
Reichssachen.

9)  Religionsmandat  Kasimirs  für  seine  Lande  vom  1.  Oktober  1524  (d.  d.

Onolzbach  Sa.n.  Mich.;  Nürnb.  Kreis-Archiv,  Ansbach.  Religionsakten  Ib;  er-