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hielt sich Kasimir, den Traditionen seines Hauses folgend, von Anfang
an zu den Habsburgern. In Maximilians Diensten vom Jüngling
zum Manne herangereift, war der Brandenburger nach dessen
Tode unter den ersten und eifrigsten, welche für die Wahl des
Enkels, Karls von Spanien, wirkten. Von diesem zum obersten
Feldhauptmann über die österreichischen Erhlande ernannt, verblieb
er in dieser Stellung bis 1522; in der Folge sehen wir den
begabten Fürsten sich der allgemeinen Angelegenheiten des Reichs
annehmen, wobei seinem Scharfbliek die Schäden des katholischen
Kirchentums keineswegs verborgen blieben; namentlich war Kasimir
ein ausgesprochener Feind der geistlichen Wirtschaft. Bei
einer derartigen Gesinnung konnte er auch als Landesherr der Reformation,
welche frühzeitig in seine Herrschaften Eingang fand,
nicht abgeneigt sein. Zumal aber, als er sich nach dem Nürnberger
Reichsabschied von 1524, welcher, unter dem Namen des
Kaisers ergangen und von Erzherzog Ferdinand ausdrücklich gebilligt
und angenommen, zur unparteiischen Prüfung der streitigen
Ansichten und Lehren auf kirchlichem Gebiet aufforderte, in Übereinstimmung
mit den Habsburgern glaubte, sehen wir Kasimir für
die kirchliche Sache sehr thätig; grofsenteils unter seinen Auspizien
entstanden während des Sommers 1524 in Franken sechs Gutachten
über die religiösen Fragen, welche, durchweg im evangelischen
Sinne gehalten, dem Nationaltag zu Speier vorgelegt werden sollten;
vor allem das Gutachten der markgräflich-brandenburgischen
Gelehrten fand den uneingeschränkten Beifall Luthers‘). Als dann
aber der Machtspruch des Kaisers dazwischen kam, welcher alles
Disputieren in Sachen des Glaubens verbot, da eilte Kasimir, sich
beim Regimente förmlich zu entschuldigen, daß er seine Gelehrten
wegen der Glaubensfrage habe zusammentreten lassen, und
gelobte dem neuen kaiserlichen Mandat unverbrüchlichen Gehorsam”);
seine Unterthanen aber wies er an, sich einstweilen in Geduld
zu fassen°). Freilich legte Kasimir auch jetzt keinerlei Be-1)
Rankell S.102. Über Kasimirs Stellung zur kirchlichen Frage
vgl. von der Lith, Erläuterung der Reformationshistorie 1521—1528;, Engelhardt,
Ehrengedächtnis der Reformation in Franken (Neue Ausg. 1869), Zur
Vorgeschichte S.33 ff.
°) d.d. Onolzbach Do. n. Franeisei (6. Oktober) 1524. Orig. in Wien
Reichssachen.
9) Religionsmandat Kasimirs für seine Lande vom 1. Oktober 1524 (d. d.
Onolzbach Sa.n. Mich.; Nürnb. Kreis-Archiv, Ansbach. Religionsakten Ib; er-