Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

 

r.  67  —

 

(Nr.  4817.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  16.  November  1857.,  betreffend  die  Genehmigung  der
Beschlüsse  des  Kreises  Rummelsburg  wegen  Erhöhung  des  Zinsfußes  von
vier  auf  fünf  Prozent  für  die  nach  dem  Privilegium  vom  1.  Juni  1854.
augzufertigenden  Kreischausseebau-Obligati

9  .
Auf  den  Bericht  vom  3.  November  d.  J.  will  Ich  die  anliegenden  Beschluͤsse
der  Stände  des  Kreises  Rummelsburg,  im  Regierungsbezirk  Cöslin,  vom
24.  Juni  1856.  und  11.  Mai  1857.  wegen  Erhöhung  des  Zinsfußes  von  vier
auf  fünf  Prozent  für  die  nach  dem  Privilegium  vom  1.  Juni  1854.  (Gesetz-Sammlung
  für  1854.  S.  3506.  sed.)  auszufertigenden  Kreischausseebau-Obligationen,
  soweit  solche  noch  nicht  verausgabt  sind,  hierdurch  bestähtigen,  und  genehmige,
  daß  die  hiernach  über  den  Betrag  von  37,250  Rthlr.  noch  auszugebenden,
  jährlich  mit  fünf  Prozent  zu  verzinsenden  und  mit  Einem  Prozent  nach
den  Bestimmungen  des  Privilegiums  vom  1.  Juni  1854.  zu  amortistrenden
Obligationen  in  folgenden  Apoints:

81  Stück  zu  50  Rthlr.  4,050  Rchlr.,

232  100

-  -;2a,200-30

  2  *  200  -  —  6,000  5

10  -  300  *  —  3,000  *

2  -  3  500  3  —  1,000  -
zusammen  =  37,250  Rthir.

ausgefertigt  werden.
Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  allgemeinen  Kenntniß
zu  bringen.
Veunn,  den  16.  November  1857.
Im  Allerhöchsten  Auftrage  Sr.  Majestät  des  Königs:
Prinz  von  Preußen.
v.  d.  Heydt.  v.  Westphalen.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten,
den  Minister  des  Innern  und  den  Finanzminister- 



Jahrgang  1857.  (N..  4817—4818.)  138  (Nr.  4818.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  31.  Dezember  1857.