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so sorglos gewesen zu seyn, daß er ihnen nicht einmal seinen
vorbehaltenen kleinen Landesantheil für die Zukunft versicherte,
und kaum auch die Hoffnung, einst noch an kuͤnftigen Erbfaͤllen
Theil nehmen zu duͤrfen, endlich noch klar genug
rettete.
Diesen Vorbehalt künftiger Erbfälle gab damals der
jüngere Bruder Ernst ohne grosse Schwierigkeit zu, weil es
doch unbröderlich gewesen wäre, den friedfertigen Verzicht
auf die ganze väterliche Erbschaft nicht einmal mit Hoffnungen
vergelten zu wollen, deren Erfüllung, wenn sie sich
je etwa einmal ereignen sollte, nach den damaligen gencalogischen
Aussichten, in die entferntesten Zeiten sich hinzog.
Unbestreitbar war also nunmehr das Recht der zwei Harburgischen
Prinzen. *), die damals als die einzigen dieses
Stammes noch lebten, an der Braunschweigischen Erbschaft
Theil nehmen zu dörfen, und so fricdfertig waren beide, so
schied, nannte Otto seine Mechtild von Campe bloß seine liebe
Pertraute. s. Scheids Anm. zu Mosers Br. Lün. Staatsrecht
S. 55. Söhne, mit der lieben Vertrauten erzeugt, schien doch
selbst der Varer kaum für fürstenmässige Söhne halten zu können.
400 G. Morgengabe und Leibzucht an jährlichen Einkünften
wären auch für eine Gemahlin selbst in jenen Zeiten so
wenig hinreichend gewesen, so wenig 2000 Rh. Gg. welche für
jede aus dieser Ehe erzeugte Tochter bestimmt waren, Mitgift
einer Prinzessin seyn konnte. Freilich äuderten ssch nachher
allmälig Ton und Zelten, wie es gewoͤhnlich in solchen FKällen
zu gehen pPflegt, wenn die Söhne herbeiwachsen, und durch längeren
Umgang die alte Standesungleichheit mehr vergessen
wird. So bald der älteste Sohn kaum zeben Jahr alt war, so
sollte niemand mehr an seinem fürstlichen Stande zweifeln.
s. L. c.
*) Wilhelm und Otto, beide Enkel des Stifters der Harburgischen
Linie.