Militär-Ersatz-Instruktion. 315
serve Seitens der Kreis- resp. ts-Ersatz-K ission im 1.
oder 2. Konkurrenzjahre ist ae Dagegen erfolgt die Designirung
rar Ersatzreserve im 3. Konkurrenzjahre der Militärpflichtigen, sofern die
erforderliche Dienstfähigkeit auch dann noch nicht vorhanden sein sollte,
auch in den Fällen, wenn die Militärpflichtigen im 1. oder 2. Konkurrenzjahre
nicht gemustert worden sind. 6) Militärpflichtige, weiche an Fehlern
leiden, die nach $. 21 der Instruktion für Militärärzte dauernd dienstwobrauchbar
machen, sind der Departements-Ersatz-Kommission zur
Soperrevision vorzustellen, um, wenn auch diese die beregten Fehler in
gleichem Grade als vorhanden anerkannt, gleichviel, ob die betheiligten
Militärpflichtigen sich im 1. oder in einem spätern Konkurrenzjahre befinden,
sogleich als dauernd dienstunbrauchbar ausgemustert zu werden.
($. 82.) Es ist hierbei auf das Sorgfältigste zu vermeiden, dass nicht
Militärpflichtige in ihrem ersten oder zweiten Konkurrenzjahre als dauernd
dienstunbrauchbar ausgemustert werden, deren Körperzustand sich im
Laufe der Zeit noch bessern kann. Ist einer dieser Leute noch zum
Train geeignet, so wird er nicht als dauernd dienstunbrauchbar ausgemustert,
sondern zum Train designirt. 7) Die Designirungen der Kreis-Ersatz-Kommission,
mit Ausnahme der im $. 50. bezeichneten, sind nur
als gutachtliche ‚Vorschläge zu betrachten, und bedürfen der Bestätigung
der Depart Ersatz-K
Definitive Ausmusterung der Militärpflichtigen, welche
augenfällig dauernd unbrauchbar zu jedem Militärdienst
sin. $. 50. 1) Militärpflichtige, welche auch unentkleidet
ihre augenfällige Verunstaltung den Beweis liefern, dass sie weder
zur Zeit der Musterung dienstbrauchbar sind, noch es jemals werden
können, sind von den Kreis-Ersatz-Kommissionen von jeder weitern Gestellung
zu entbinden. Die betreffenden Individuen sind unter Aushäncines
mit entsprechendem Vermerk zu versehenden Gestellungs-Attestes
der Kreis-Ersatz-Kommission in den Listen zu streichen, und
nehmen an der $. 63 gedachten Loosung nicht Theil. Der Departements-Ersatz-Kommission
sind diese Individuen mittelst einer besondern Liste
namhaft zu machen, ohne derselben persönlich vorgestellt zu werden, sofern
dies nieht etwa in einzelnen Fällen besonders angeordnet werden
sollte. 2) Auf Individuen, welche in ihrem jugendlichen Alter in ihrem
Wachsthum zurückgeblicben sind, findet die Bestimmung dieses $. keine
Anwendung.
Prüfung der moralischen Qualifikation der Militärpflichtigen.
$. 5t. Zurückstellung der in gerichtlicher Untersuchung
befindlichen Militärpflichtigen. 8.52. Verfahren mit
den Militärpflichtigen, welche mit Verlust der bürgerlichen
Ehre bestraft worden sind, und welchen event. die Ausübung
der bürgerlichen Ehrenrechte auf Zeit untersagt worden
ist. $. 53.
Verfahren mit den Militärpflichtigen, welche sich durch
Verstümmelung zum Dienst mit der Waffe unbrauchbar gemacht,
oder auf Täuschung berechnete Mittel angewandt
haben, um sich dem Militärdienst zu entziehen. $ 54. 1) Mi-Htärpflichtige,
welche nicht zum Dienst mit der Waffe ausgehoben werden
können, und Rekruten (Abschnitt VIII), welche nicht eingestellt werden
können, weil sie durch irgend eine Verstümmelung ganz oder theilweise
dienstunbrauchbar geworden, sind, sobald begrüudeter Verdacht vorliegt,