Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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stehende  Candidaten  zur  Uebernahme  der  im  §+.  7  der  K.  Verordnung  vom  10.  Februar
  1337  bezeichneten  Aemter  dieses  Departements  für  befähigt  erklärt  worden:
1)  Johann  Christian  Friedrich  Baß,  von  Herbrechtingen,  Oberamts  Heidenheim.
2)  Carl  Dießsch,  von  Oehringen.
5)  Franz  Joseph  Gerber,  von  Rottenburg.
4)  Carl  Kuno  Kern,  von  Mergentheim.

III.

IV.

Ellwangen  den  21.  Juni  1851.
Fuür  den  Vorsland:
Streich.

5.  Des  Studienrathe.
Bekanntmachung,  betreffend  die  dießjährigen  Prüfungen:

4)  für  die  Aufnahme  in  die  niederen  katholischen  Convikte;

2)  für  die  Aufnahme  in  das  niedere  evangelische  Seminar;

3)  für  die  Zulassung  zu  akademischen  Studien;

4)  für  die  Aufnahme  in  das  höhere  evangelische  Seminar.
Die  Prüfung  für  die  Aufnahme  in  die  niederen  katholischen  Convikte  wird
den  25.,  24.  und  nöthigenfalls  den  25.  August  (Montag,  Dienstag  und
Mittwoch);
die  Prüfung  für  die  Aufnahme  in  das  niedere  evangelische  Seminar  den
50.,  31.  August  und  1.  September  (Montag,  Dienstag  und  Mittwoch)  vorgenommen
  werden,  wobei  die  zweite  (jüngere  Jahresklasse  nur  an  den  beiden
ersten  Tagen  zu  erscheinen  hat.
Die  Prüfung  der  Universitäts-Candidaten  ist  auf  den  9.  und  10.  September
(Donnerstag  und  Freitag),  wozu  nach  Beschaffenheit  der  Umstände  noch  der
11.  (Samstag)  hinzukommt,  bestimmt.  Zu  derselben  sind  Livius,  Kenophons
Memorabilien  und  Jakobs  Attika  mitzubringen.
Die  Conkursprüfung  für  die  Aufnahme  in  das  höhere  evangelische  Seminar
ist  auf  den  50.  September,  1.  und  2.  Oktober  (Donnerstag,  Freitag,  Samstag)
festgeseht.  Zu  derselben  sind  Cicero  de  officiis  und  de  natura  Deorum,  die

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