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lassen, und erst nach diesem finden sich auf den folgenden
nachstehende Stuͤcke:
Apologie des Ennodius für den synod. palmarem
und den Symmachus. Conc. T. V. col. 479. 5. und
6. Synode unter dem Symmachus I. c. col. 501 und
509. Zwei Briefe des Ennodius, die man dem Symmachus
beilegt: an Lorenz von Mailand und an den Patricier
L#berius.
In jüngern Handschriften sind diese Stücke nach den
drei ächten Synoden des Symmachus wirklich eingerückt.
Ist also nicht diese unsere Handschrift in Vergleichung
mit jenen gleichsam als Concept anzusehen, wo man unterdeß
die Stücke nur am Ende beifägte?
Nun ist noch einmal eine Seite leer gelassen, und
dann kommien
52 capitula Hadrieno Papae adscribts
Disputatio Constantii Imper. et Liberii Rom. Pontifl
cis (Hist. tripart. V. 2). 4
Nonnullae sanctiones 6parsim collectae er action.
Conc. Chalced. (Steht auch in andern Sammlungen).
De mutatione Eporum (Hist. tripert. XII. 8. 11).
Ex Lpist. Pelagii. Quod non debest Epus etc.
K. 61.
So viel sich bei der großen Dunkelheit, in welcher sich
diese ganze Geschichte noch befindet, urtheilen läßt, und so
weit man bei dem willkührlichen Verfahren der Abschreiber,
bei ihren eigenmächtigen Verstümmelungen und Vermehrungen
der Handschriften, ohne Auffindung des Originals oder
ohne Vergleichung mehrerer Codicum gewiß werden kann:
so · enthaͤlt diese erstbeschriebene Handschrift unter allen bisher
Boch bekannt gewordenen, den chtesten Pfeudoisidorus. Re-