274 Drittes Buch. Der Eintritt in die europäische Politik.
Unternehmens hat beide rasch zusammengeführt und eng verbunden.
Der kluge, tapfere Meinders, der ihm in der schwersten
Krisis als einsichtsvoller und selbständiger Gehilfe zur Seite gestanden
hatte, war durch den jüngeren, gewandteren, ehrgeizig
ansstrebenden Fuchs verdrängt, der sich durch seine Geschäftskenntnis
unentbehrlich zu machen und auch dem kommenden
neuen Herrn zu empfehlen wußte.
Wiederholt schwer krank und dem Tode verfallen geglaubt,
war der Kurfürst dank seiner zähen Natur aller Anfälle doch
Herr geworden. Im Frühjahr 1688 aber ließ beginnende
Wassersucht, die zu dem Stein= und Gichtleiden hinzukam, das
Nahen des Endes erkennen. Er setzte seine gewohnte Thätigkeit
fort. Mitte April wurden die Beschwerden ärger: wiederholte
längere Ohnmachten befielen ihn. Es war Zeit, sein
Haus zu bestellen. In Gegenwart des RKurprinzen, der nun
nicht mehr verstimmt und zurückgesetzt seitab stand, und der
Geheimeräte that er das am 7. Mai 1688 in einer Weise, deren
schlichte Menschlichkeit und echte Fürstlichkeit noch heute ebenso
orgreifend und erhebend wirkt, wic auf die damals um den
Gründer des preußischen Staates Versammelten, und dieses in
einer Hetzagd von Sorge und Arbeit verlaufene, an Widersprüchen,
Härten und Gewaltsamkeiten reiche und doch auch von
eigenem Verschulden nicht freie Fürstenleben so wohlthuend harmonisch
ansklingen läßt, daß alle es bisher erfüllenden Dissonanzen
aufgelöst erscheinen und nur die Summe dieser ungeheuren
Lebensarbeit sich in mild verklärendem Lichte darstellt.
Mühevoll, in Krieg und Unruhe, so sprach er zu den Anwesenden,
aber auch glücklich sei seine lange Regierung verlaufen;
es sei ihm gelungen, das so elend überkommene Land
wieder zu heben, den Freunden Achtung, den Feinden Furcht
einzuflößen. Er dankte den Räten für ihre treue Mitarbeit,
mit der sie auch seinem Sohne zur Seite siehen möchten, bedauerte
unter dem Zwange der Verhältnisse seine Unterthauen
haben schwer belasten zu müssen, und ermahnte den Nachfolger,
in seinem Sinn weiter zu regieren und den erworbenen Ruhm
zu bewahren und zu mehren, indem er sich nach der ihm schriftlich
hinterlassenen Anweisung — der „Vöäterlichen Vermahnung"