Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Rückseite.)

 

Inhaber  empfängt  888H  .  ..  gegen  diese  Anweisung  die  zweite  Serie  der
Dividendenscheine  zu  der  rumstchend  beheichurten  Aktie.
Stettin,  den  ..  ten  ..  .....  ...

Der  Verwaltungsrath.
(Unterschrift  zweier  Mitglieder  per  Facsimile.)

 

 

 

 

 

 

 

Zahlbar  am  ......  .  ...  18.
für  das  Geschäftsjabr  18.

§.  39.  Die  ividenden  derjähren  zu  Gunsten  der  Gesellschaft  nach  Ablauf  von  5  Jahren  von  dem  1.  Juli
desjenigen  Jahres  ab  gerechnet,  an  welchem  dieselben  zahlbar  gestellt  sind.

 

 

(Nr.  4649.)