Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

Preußen-Brandenburg  und  das
Papsttum

Bis  über  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  hinaus  war  das
Kurfürstentum  Brandenburg  ein  so  ausschließlich  protestantisches
  Territorium,  daß  der  Große  Kurfürst  1653  vor  den  Brandenburgischen
  Ständen  das  feierliche  Versprechen  ablegen  mußte:
den  Römisch-Katholischen  weder  öffentliche  noch  private  Religionsübung
  zu  gestatten.  In  dem  zur  Krone  der  Hohenzollern
gehörenden  Teil  von  Pommern,  im  Magdeburgischen  und  Halberstädtischen
  war  den  Römischen  öffentliche  Religionsübung
  nur  an  wenigen  Orten  verstattet.  Sie  mußten  sich  meist
mit  dem  Zugeständnis  häuslicher  Andacht  zufrieden  geben.
Selbst  in  dem  einst  zu  Polen  gehörenden  Herzogtum  Preußen,
dem  Land  des  römisch-deutschen  Ritterordens,  der  aber  gleich
zu  Beginn  der  Reformation  zum  Luthertum  übergegangen  war,
gab  es  nur  wenige  römisch-katholische  Kirchen,  welche  die  von
Warschau  aus  unterstützten  Jesuiten  erschlichen  hatten.  Erst
durch  das  Hinzukommen  von  Minden  und  Jülich-Kleve  im
Jahre  1666  kamen  an  die  Krone  überwiegend  römisch-kirchliche
Gebiete,  in  denen  bei  der  Übernahme  der  Papstkirche  der
ihr  gehörende  Besitz,  insbesondere  auch  Gotteshäuser  und
Schulen,  bestätigt  und  verbürgt  wurden.  Hierzu  kam  (1713)
ein  Stück  Geldern,  das,  obgleich  es  zu  Holland  gehört  hatte,
mit  Hilfe  der  spanischen  Soldateska  und  der  Priester  von  den
Habsburgern  noch  im  16.  Jahrhundert  so  gründlich  „entketzert“
worden  war,  daß  im  Normaljahr,  das  dem  Westfälischen  Frieden
zugrunde  gelegt  wurde,  kein  reformierter  Gottesdienst  mehr
vorhanden  war.

In  dem  Maße,  als  derart  romanisierte  Gebiete  der  Krone
der  protestantischen  Hohenzollern  zufielen,  wuchs  im  Vatikan