Preußen-Brandenburg und das
Papsttum
Bis über die Mitte des 17. Jahrhunderts hinaus war das
Kurfürstentum Brandenburg ein so ausschließlich protestantisches
Territorium, daß der Große Kurfürst 1653 vor den Brandenburgischen
Ständen das feierliche Versprechen ablegen mußte:
den Römisch-Katholischen weder öffentliche noch private Religionsübung
zu gestatten. In dem zur Krone der Hohenzollern
gehörenden Teil von Pommern, im Magdeburgischen und Halberstädtischen
war den Römischen öffentliche Religionsübung
nur an wenigen Orten verstattet. Sie mußten sich meist
mit dem Zugeständnis häuslicher Andacht zufrieden geben.
Selbst in dem einst zu Polen gehörenden Herzogtum Preußen,
dem Land des römisch-deutschen Ritterordens, der aber gleich
zu Beginn der Reformation zum Luthertum übergegangen war,
gab es nur wenige römisch-katholische Kirchen, welche die von
Warschau aus unterstützten Jesuiten erschlichen hatten. Erst
durch das Hinzukommen von Minden und Jülich-Kleve im
Jahre 1666 kamen an die Krone überwiegend römisch-kirchliche
Gebiete, in denen bei der Übernahme der Papstkirche der
ihr gehörende Besitz, insbesondere auch Gotteshäuser und
Schulen, bestätigt und verbürgt wurden. Hierzu kam (1713)
ein Stück Geldern, das, obgleich es zu Holland gehört hatte,
mit Hilfe der spanischen Soldateska und der Priester von den
Habsburgern noch im 16. Jahrhundert so gründlich „entketzert“
worden war, daß im Normaljahr, das dem Westfälischen Frieden
zugrunde gelegt wurde, kein reformierter Gottesdienst mehr
vorhanden war.
In dem Maße, als derart romanisierte Gebiete der Krone
der protestantischen Hohenzollern zufielen, wuchs im Vatikan