in Mecklenburg-Strelitz. 61 ha (1 kon. — nichtkons. Reichstagsabg.)
„ Ulecklenburg - Schwerin 60 „ (5 „ 3 „ „ )
„ Dommen 55 „ (II „ 5 „ „ )
„ Posen 52 „ (2 „ 13 „ „ )
„Westpreußen. . . . 44 „ (7 „ 6 „ „ )
„ Ostpreußfe 39 „ (12 „ 5 „ „ )
„Brandenburg . . . 35 „ (1I12 „ 8 „ „ )
„ Schlesien. . . ... 54 „ (9 „ 26 „ „ )
Das sind die konservativen Gebiete Deutschlands. Im preußischen
Candtag sind sie fast tadellos konservativ. Was es im Reichstag sonst an
konservativen Wählern und Abgeordneten gibt, ist inselartig zerstreut und
nicht kernhaft konservativ. Wir kommen auf die konservativen Nebengebiete
(Sachsen, Mknden-Ravensberg, Franken usw.) später zu sprechen.
Die bedeutenden nichtkonservativen Sahlen in Dosen und Schlesien erklären
sich durch Dolen und Sentrumsgebiete. Sonst sind es meist die Städte, die
den Konservativen nicht gehorchen. Wo Stadtwesen sich entwickelt, bricht
gerade in ihren eigenen Gebieten ihre Mkacht. Es ist leichter, Dresden
konservativ zu machen als Hönigsberg, Danzig, Stettin, Breslau. In den
Ostprovinzen liegt der Charakter der HKonservativen klar zutage, in den
Inselgebieten ist er verschleiert.
Was der Kern des Honservatismus heute ist, läßt sich viel leichter
praktisch sagen als theoretisch, es ist praktisch der Selbsterhaltungstrieb
des preußischen Großgrundbesitzertums. Die alte Herrenschicht von
etwa 24 000 Höpfen ist in Derteidigungszustand geraten und benutzt nun
alle möglichen Mittel, um sich in einem demokratisch werdenden Geitalter
über Wasser zu halten. In dem Zestreben, sich Dilfskräfte heranzuziehen,
wird sie bauernfreundlich und handwerkerfreundlich, ja zu Seiten
sogar arbeiterfreundlich. Aus demselben Grunde macht sie BZündnisse
mit dem industriellen Kapitalismus und mit dem Sentrum. Sie versteht
die Kunst des Angliederns von Mitinteressenten besser als irgend eine
sonstige politische Gruppe. Es ist ja doch überhaupt ein merkwürdiger
Anblick, wenn der gnädige Herr die Tagelöhner seiner Standesgenossen
bitten muß, ihn zu wählen, oder wenn er vor den Resten des von seinen
Dorfahren ruinierten Bauernstandes die Susammengehörigkeit von Adel
und Bauerntum beteuern muß, oder wenn er den Schuhmachern und