Volltext : Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

—  224  —
Kriegsministerium.

Militär-Oekonomie-Departement.  Berlin  den  15.  November  1888.
Nr.  259.
Gebührnisse  der  Militäranwärter.
Die  nach  §F.  39  des  Geldverpflegungs-Reglements  für  das  Preußische  Heer  im  Frieden  aus  Anlaß  ihrer
Cioilversorgung  kommandirten  oder  beurlaubten  Militäranwärter  sowie  die  nach  F.  39a  Ziffer  2  desselben
Reglements  beurlaubten  Oberjäger  der  Klasse  A  haben  neben  den  lroß  Belleidungestücken  nach  F.  6,  3  und
"  7,  3  der  Bekleidungsordnung  seit  dem  1.  April  1888  auch  Anspruch  auf  Klein-Bekleidungsstücke  bz.  Kleinekleidungsgeld
  und  Bekleidungszuschuß.
No.  217/11.  88.  B.  3.  Kühne.

Tekturen  gelangen  zur  Versendung:

Nr.  1  bis  für  die  Feld-Intendantur  eines  Armeekorps,
.  1  Feld-Intendantur  einer  Division  bz.  bei  dem  Kommandeur  der

 
  
 
 
 
 

für  das  Feld-Haupt-Proviantamt  eines  Armeekorps,
das  Feld-Proviantamt  einer  Division  bz.  bei  dem  Kommandeur

 
 
 
    

Nr.  37

Nr.  18

Nr.  81  94  Belagerungsgeschütze,

Nr.  22  und  ihre  Munition  nebst  Vorschriften  über

     

   
 

*r*  -
für  eine

für  eine

für

Nr.  1  bis  13  zur
Nr.  1  bis  32  zur
Nr.  147  bis  181

 
  

C/59/69,
07,
6/64/73,
„2c.p

           
 
 
  
   
 

Nr.  17  bis  25
Nr.  1  bis  rc.,
Nr.  5  em  Revolver-Kanone

der  3,7  em

Nr.  1  bis  8  zum
Geräthe

.2  bis  16  zu
ichseichs=


  1  bis  4  zur
Nr.  18  bis  23  zur

für  die  Laboratorien  bei  den  Artillerie-Depots  —

und  Unterbeamten-Stellen  bei  den

S
*

der