Die Hexen. 167
großen Stils. Sehr oft schwoll, gerade wie in diesem
Falle, eine unbedeutende Hexenprocedur zu einem Riesen—
proceß an, welcher hunderte von Personen jedes Alters,
Geschlechtes und Standes, Geistliche und Laien, Edeldamen
und hörige Mägde, Domherren und leibeigene
Knechte, Künstler und Handwerker, Gelehrte und Bauern,
Greisinnen, Matronen, Jungfrauen und Kinder zugleich
ins Verderben riß. So z. B. ließ der Bischof von Würzburg,
Philipp Adolf von Ehrenberg, in dem kurzen
Zeitraum von 1627—29 in seinem Stifte neunhundert
„Hexenleute“ hinrichten, wovon 219 Opfer auf die Stadt
Würzburg kamen. Erwägt man, daß in der Grafschaft
Neisse allein v. J. 1640—1651 an tausend Hexen verbrannt
worden sind; ferner, wie in der Stadt Braunschweig
von 1590—1600 der Hexenproceß so grassirte,
daß die Brandpfähle vor den Thoren „dicht wie ein Wald“
standen; bedenkt man endlich, daß jede Stadt, jeder
Flecken, jede Prälatur, jeder Edelsitz — ein Herr von
Rantzow ließ auf einem seiner Güter in Holstein an
einem Tage 18 Hexen verbrennen — Hexenbrände haben
wollten, so ist es keine übertriebene, sondern eine sehr
mäßige Angabe, der Hexenprozeß habe in deutschen Landen
unmittelbar 100,000 Opfer gemordet.
Wie immer in Zeiten allgemeiner Verdunkelung der
Geister und Gemüther flüchtete sich die geächtete Vernunft
auch zur Zeit der Raserei des Hexenglaubens in die
Herzen von einigen wenigen edlen Menschen, um von
dort aus gegen den triumphirenden Unsinn zu protestiren.
Schon der Hexenhammer mußte, wenn auch mit Unwillen,