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(Nr. 4769.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen des
Men-Rosenburger Deichverbandes im Betrage von 100,000 Rthlrn. Vom
17. August 1857.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Nachdem von dem Aken-Rosenburger Deichverbande beschlossen worden,
die zur normalmäßigen Ausführung der Oeichlinie, sowie zur gründlichen Ent-
wässerung der Niederung erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu
beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Deichamtes:
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, Seitens der Gläubiger
nkündbare Obligationen im Betrage von 100,000 Rthlrn. ausstellen
zu dürfen,
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläaubiger noch der Schuldner etwas
zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni
1833. zur Ausslellung von Obligationen zum Betrage von 100,000 Rehlrn.,
Einmal hundert tausend Thalern, welche in 400 Apoints à 25 Rehlr., in
400 Apoints à 100 Rthlr. und in 100 Apoints à 500 Rthlr. nach dem an-
liegenden Schema auszuferligen, mit Hülfe der Meliorationskassen-Beiträge des
Aken-Rosenburger Deichverbandes mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und
nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung spätestens vom 1. Ja-
nuar 1863. ab alljährlich mit mindestens Einem Prozent des Kapitals zu tilgen
sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung
mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligatio-
nen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueberkragung des Eigenthums
nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Drit-
ker ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen
eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsieigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 17. August 1857.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Hepydt. v. Bodelschwingh und zugleich für den Chef des
Ministeriums für die landwirth=
schaftlichen Angelegenheiten.
Pro-