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(Nr. 4770.) Allerhöchster Erlatz vom 24. August 1857., betreffend die Verleihung der Staäbte-
Ordnung für die Rheinprevinz vom 15. Mai 1856. an die Gemeinde Em-
merich, Regierungsbezirks Düsseldorf.
A., den Bericht vom 19. August d. J., dessen Anlagen zurückerfolgen, will
Ich der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Ge-
meinde Emmerich, im Kreise Rees des Regierungsbezirks Düsseldorf, deren
Antrage gemäß, nach bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande,
in welchem dieselbe zur Zeit mit der Landgemeinde Klein-Netterden stehr,
die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. hiermit
verleihen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 24. August 1857.
Friedrich Wilhelm.
Für den Minister des Innern:
v. Raumer.
An den Minister des Innern.
(Nr. 4771.) Allerhöchster Erlaß vom 24. August 1857., betreffend die Verleihung der Städte=
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Stadt-
gemeinde Neukirchen, Regierungsbezirks Düsseldorf.
J will auf Ihren Bericht vom 10. August d. J., dessen Anlagen zurück-
erfolgen, der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen
Stadtgemeinde Neukirchen, im Kreise Solingen des Regierungsbezirks Düssel-
dorf, ihrem Antrage gemäß, nach erfolgter Ausscheidung aus dem Bürgermei-
stereiverbande, in welchem sich dieselbe mit anderen Gemeinden befinder, die
Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. hiermit verleihen,
wonach Sie das Weitere zu veranlassen haben.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 24. August 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
(Nr. 4772.)