Full text : Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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(Gey.),  schlägt  die  Turmuhr  ins  Vaterunser  der  Leichenpredigt,  so  gibts
im  Dorfe  eine  „große"“  Leiche  (M.,  Nd.  302“).  Geht  der  Leichenzug
durch  eine  Gesellschaft  hindurch,  so  sterben  mehrere  Glieder  derselben
in  kurzer  Zeit  (A.).  Bleiben  die  Träger  mit  einer  Leiche  vor  einem
Hause  stehen,  so  holen  sie  aus  diesem  den  nächsten  Toten  (Zö.  2977).
Schlägt  bei  einem  Begräbnis  die  große  Glocke  nach,  so  stirbt  eine  hochgestellte
  und  in  höheren  Jahren  stehende  Person,  klingt  die  mittlere
zuletzt,  eine  Person  in  mittleren  Jahren,  und  ist  es  die  kleine,  so  stirbt
ein  Kind  oder  ein  Arbeiter  (H.,  Mau.  302°)  und  zwar  binnen  drei  Tagen
(Schl.,  Wo.).  Stirbt  eine  Wöchnerin  am  Neujahrstage,  so  ist  das  ein
schlechtes  Vorzeichen  für  alle  Frauen,  die  im  Laufe  des  Jahres  ihrer
schweren  Stunde  entgegengehen  (A.  300“).  Schlägt  es  während  des
Vaterunsers  im  Gottesdienste  an  (Wo.  302),  klappt  ein  Sitzbrett  während
der  Mettenpredigt  zu,  so  steht  im  Dorfe  ein  Todesfall  nahe  bevor  (M.  303).
Das  kündet  dem  Tischler  ein  eigenartiges  Knacken  im  Holze  (Gey  297)),
dem  Totengräber  das  Aneinanderklingen  der  Spaten  und  Hacken  oder  ein
eigenartiges  Schaufeln  auf  dem  Friedhofe  (Kö.  299“").  Nimmt  der  Totengräber
  beim  Zumachen  eines  Grabes  die  Schaufel  zuerst  in  die  Hand,
so  ist  die  nächste  Leiche  eine  männliche  (B.  2997),  ebenso,  wenn  einem
Leichenzug  zuerst  eine  männliche  Person  entgegenkommt  (Schl.  298).
Werden  die  Lippen  eines  Selbstmörders  oder  eines  Verunglückten  blau,
so  haben  im  Orte  noch  zwei  dasselbe  Ende  (O..

2.  Die  Erforschung  zukünftiger  Todesfälle.

Auf  Grund  des  Glaubens,  dem  Menschen  sei  seine  Todesstunde
schon  im  voraus  bestimmt,  sucht  man  zukünftige  Todesfälle  voraus  zu
erfahren,  sei  es  der  eigne  Tod,  sei  es  die  Einkehr  des  Todes  in  die
Familie  oder  Gemeinde.  Der  Tod  gilt  einer  Person  als  gewiß,  deren
vermittelst  eines  umgestülpten  Fingerhutes  am  Silvesterabend  geformtes
Salzhäufchen  am  nächsten  Morgen  eingefallen  erscheint  (Di.,  Ob.,  J.,
Wo.  330),  deren  in  der  Mitternachtsstunde  desselben  Tages  angezündetes
Räucherkerzchen  zuerst  niedergebrannt  ist  (A.,  Mtt.),  die  in  der  Neujahrsnacht
  beim  Aufschlagen  des  Gesangbuches  ein  Sterbelied  findet  (Gey.,
Ehr.);  ein  Adventslied  bringt  Familienzuwachs.  Welches  Familienglied
am  Ehristabend  oder  am  Silvester  eine  taube  Nuß  öffnet,  geht  den
anderen  im  Tode  voraus  (Mtt.,  W.  336).  Wessen  Lichtchen  —  die
Glieder  einer  Familie  zünden  am  heiligen  Abend  je  eins  an  —  zuerst
niedergebrannt  ist,  stirbt  zuerst  (Mtt.,  A.,  Ma.  336).  Dieses  Lichtorakel
beruht  auf  der  altdeutschen  Vorstellung,  daß  bei  der  Geburt  eines  jeden
Menschen  von  den  Nornen,  den  Schicksalsgöttinnen,  eine  Kerze  angezündet
wird,  deren  Auslöschen  das  Erlöschen  des  Lebens  nach  sich  zieht.  Sagen
wir  doch  heute  noch,  wenn  auch  mit  einem  scherzhaften  Anflug,  von  einem
Menschen,  der  gestorben  ist,  das  ihm  das  Lebenslicht  ausgeblasen  worden
ist.  Dem  Lichtorakel  ähnlich  ist  der  Brauch,  am  Johannistage  Johanniskraut
  zu  stecken;  wessen  Pflanze  verdorrt,  stirbt  zuerst  (M.).  In  Di.
steckten  am  Johannistage  die  Glieder  einer  Familie  je  einen  Zweig  fette
Henne  zwischen  die  Balken  der  Decke;  die  zuerst  verwelkende  Pflanze  ließ