Full text : Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

W  7.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  5.  April  1862.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz  über  Feldwege,  Trepp=  und  Ueberfahrts-Rechte.
Verfügungen  der  Derartements.  Bekannimachung,  betreffend  die  Vereinbarung  zwischen  der  K.
württembergischen  und  der  K.  K.  österreichischen  Negierung  über  die  Aufbebung  der  gesandtschaftlichen
Visirung  der  Pässe.  —  Verfügung,  betreffend  die  Befreiung  der  Steinkohlen  vom  Eingangszolle  im

Falle  ihrer  Abfertigung  bei  einem  württembergischen  Zollamte.  —  Verfügung,  betreffend  die  Extrapostund
  Estafetten-Taxe  pro  186½.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gesetz

über  Feldwege,  Trepp=  und  Ueberfahrts-Rechte.
Wilhelnm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.
Nach  Anbhörung  Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Erster  Abschnitt.
Von  der  Aulegung  und  Unterhaltung  der  Feldwege.

I.  Anlegung  und  Verbesserung  von  Feldwegen.
Art.  1.
Wenn  in  einer  Ortsmarkung  oder  in  einem  Theil  derselben  die  Grundstücke  in  der
Art  im  Gemenge  liegen,  daß  ein  Theil  derselben  ständiger  Zufahrten  entbehrt  und  deß-