W 7.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 5. April 1862.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz über Feldwege, Trepp= und Ueberfahrts-Rechte.
Verfügungen der Derartements. Bekannimachung, betreffend die Vereinbarung zwischen der K.
württembergischen und der K. K. österreichischen Negierung über die Aufbebung der gesandtschaftlichen
Visirung der Pässe. — Verfügung, betreffend die Befreiung der Steinkohlen vom Eingangszolle im
Falle ihrer Abfertigung bei einem württembergischen Zollamte. — Verfügung, betreffend die Extrapostund
Estafetten-Taxe pro 186½.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Gesetz
über Feldwege, Trepp= und Ueberfahrts-Rechte.
Wilhelnm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anbhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Erster Abschnitt.
Von der Aulegung und Unterhaltung der Feldwege.
I. Anlegung und Verbesserung von Feldwegen.
Art. 1.
Wenn in einer Ortsmarkung oder in einem Theil derselben die Grundstücke in der
Art im Gemenge liegen, daß ein Theil derselben ständiger Zufahrten entbehrt und deß-