der Zeit vomM.................... bis..t·u.............. (m
.................... ste-) und spaͤterhin die Insen
ber wvorhenannuen Kreis- Obligation für das Halbjahr ttor.
is .. mit (in Buchstaben) Thalern . . . .. Silbergroschen
bei der Kreis-Kommunalkasse zu Wollsiein und bei der Provinzial-Hölfskasse
zu Posen.
Wollstein, den#rrnn 18.
Die ständische Kreis- Lommissian für den Chausseebau im
Bomster Kreise.
Dieser Zinskupon ist u nehltig. wenn
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren
nach der Fälligkeit, vom Schluß des betressen-
den Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Dosen, Regierungebezirk Posen.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Bomster Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt scgen dessen Ruͤckgabe zu der
Obligation des Bomster Kreises Llitt. uͤber ..... Thaler
à fünf Prozent Zinsen die . Serie Zuottens für die fünf Jahre 18. bis
18. bei der Kreis= Kommunalkasse zu Wollstein, sowie bei der Provinzial-
Holfskasse zu Posen.
Wollstein, den .. ten ... ..... . ... 18.
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im
Bomster Kreise.
Redigirt im Bürcau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Lofbuchdruckerei
(N. Decker).