Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

der Zeit vomM.................... bis..t·u.............. (m 
.................... ste-) und spaͤterhin die Insen 
ber wvorhenannuen Kreis- Obligation für das Halbjahr ttor. 
is .. mit (in Buchstaben) Thalern . . . .. Silbergroschen 
bei der Kreis-Kommunalkasse zu Wollsiein und bei der Provinzial-Hölfskasse 
zu Posen. 
Wollstein, den#rrnn 18. 
Die ständische Kreis- Lommissian für den Chausseebau im 
Bomster Kreise. 
Dieser Zinskupon ist u nehltig. wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren 
nach der Fälligkeit, vom Schluß des betressen- 
den Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Dosen, Regierungebezirk Posen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Bomster Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt scgen dessen Ruͤckgabe zu der 
Obligation des Bomster Kreises Llitt. uͤber ..... Thaler 
à fünf Prozent Zinsen die . Serie Zuottens für die fünf Jahre 18. bis 
18. bei der Kreis= Kommunalkasse zu Wollstein, sowie bei der Provinzial- 
Holfskasse zu Posen. 
Wollstein, den .. ten ... ..... . ... 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Bomster Kreise. 
  
Redigirt im Bürcau des Staats= Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Lofbuchdruckerei 
(N. Decker).
	        
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