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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
JNr. 12.—
(Nr. 5044.) Allerhochster Erlaß vom 14. März 1859., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau einer Chaussee vom Dorfe Kühnau
an der Grünberg-Züllichauer Chaussee, nach dem Dorfe Krampe, im
Grünberger Kreise des Regierungsbezirks Liegnitz.
A- Ihren Bericht vom 9. März d. J. genehmige Ich, bei Rückgabe der
eingereichten Karte, den Bau einer Chaussee vom Dorfe Kühnau an der Grün-
berg-Züllichauer Chaussee, nach dem Dorfe Krampe, im Grünberger Kreise
des Regierungsbezirks Liegnitz, und bestimme hierdurch, daß das Expropria-
tionsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich genehmige Ich, daß auf
dieser Straße gegen die chausseemäßige Unterhaltung derselben die Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
angewendet werden, stattfindet. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Beslimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 14. März 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1859. (Nr. 5044—5045.) 25 (Nr. 5045.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. April 1859.