Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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bischen Märkischen Bergamtsbezirke Bochmm; Förderung, Verkauf und 
Verkokung von Sceinkohlen und Erwerbung der zu solchen Zwecken von 
der Gesellschaft dienlich befundenen Grundsiücke, Wege, Strecken, Eisen- 
bahnen, Transportmitrel und Gebäude, sowohl über als unter Tage. 
Titel II. 
Gesellschaftskapital, Aktien und Aktionaire. 
K. 5. 
Das Gesellschaftskapital ist auf die Summe von Einer Million Thaler 
fest eite welches in fünftausend Stück Aktien, jede zu zweihundert Thalern, 
getheilt ist. 
K. 6. 
Die Aktien der Steinkohlenbergbau-Aktiengesellschaft Vollmond werden, 
auf den Inhaber lautend, nach Formular 4A. in der Anlage ausgefertigt, mit 
einer fortlaufenden Nummer versehen und qus einem Stammregisler ausgezogen. 
Die Aktien werden von drei Mitgliedern des Verwaltungsrakhes unterzeichner. 
Die Einzahlungen erfolgen nach dem Bedürfnisse der Gesellschaft auf Aufforde- 
rung des Verwaltungsrathes durch die im F. 11. erwähnten Gesellschaftsblät- 
ter in Raten von höchstens zwanzig Prozent und in Zwischenrdumen von nicht 
weniger als zwei Monaten an die Gesellschaftskasse zu Bochum, oder an die 
in der Aufforderung des Verwaltungsrathes näher zu bezeichnenden Bank- 
häuser anderer Orte. Die eingezahlten Beträge werden, vom Tage der Ein- 
zahlung anfangend, mit fünf Mazent verzinset. Auch steht es den Aktionairen 
frei, den ganzen Betrag ihrer Aktien sofort einzuzahlen, und wird dieser dann 
ebenfalls mit fünf Prozent verzinset. Die Verzinsung der Theilzahlungen wird 
durch Kürzung an den jedesmal nächsten Zahlungen regulirt. Die Verzinfung 
überhaupt hört dann auf, wenn die letzte Theilzahlung eingefordert ist, bezüg- 
lich, wenn vom Tage der ersten Einzahlung an zwei Jahre verflossen sind. 
Mit jeder Aklie werden für fünf Jahre Didvidendenscheine nach Formu- 
lar B. nebst Talon laut Formular C. ausgegeben, welche die Unterschrift von 
drei Mitgliedern des Verwaltungsrathes tragen und nach Abfauf des letzten- 
Jahres durch neue ersetzt werden. « · 
H.7. 
DetjeniseAktionaiywelchekinnerhalbderaachsäbestimmthkist 
die Zahlung nicht leistet, hat fuͤnf Prozent Verzugszinsen des ausgeschriebenen 
Betrages mit demselben zu entrichten. 
Wenn innerhalb zweier Monate nach einer erneuerten, durch rekomman- 
dirte Briefe an den aus der ursprünglichen Akkienzeichnung oder aus der letz- 
Gr. 20 #) 40“ ten
	        
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