Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 309 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
Nr. 22. 
  
(Nr. 5078.) Gebührentore für die Friedensgerichte im Bezirk des Appellationsgerichtshofes 
zu Cöln. Vom 23. Mai 1859. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Onaden Prinz von Preußen, 
Regent, 
verordnen, unter Zustimmung beider Haͤuser des Landtages der Monarchie, 
fuͤr den Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Coͤln, was folgt: 
Erster Titel. 
Von den Gebuͤhren der Friedensrichter. 
Artikel 1. 
Der Friedensrichter erhält für jede dreistündige Arbeitsgeit (Vakation) 
an Gebühren 1 Rthlr. 6 Sgr. bei folgenden Dienstverrichtungen: 
1) bei Anlegung, Anerkennung und Abnahme der Siegel; 
Art. 907. ff., 928. ff. der Cioilprozeß-Ordnung. 
2) beim Referéverfahren in Ver= und Entsiegelungs-Angelegenheiten; 
Art. 921. 922. 935. ibid. 
0) bei der Ueberreichung eines aufgefundenen Testaments oder versiegelten 
Papiers an den Landgerichtsprdsidenten; 
Art. 910. ibid. 
4) bei der Berathung und Beschlußnahme eines Familienraths; 
N.B. Für die Abhaltung eines Familienraths sollen nicht mehr als 
zwei Vakationen berechnet werden; jedoch können für Fami- 
lienrathsbeschlüsse, welche die Genehmigung einer Theilung 
oder die Vereinbarung uber den Verkauf von Immobilien im 
außergerichtlichen Theilungsverfahren nach Vorschrift des Ge- 
setzes vom 18. April 1855. zum Gegenstande haben, drei Va- 
Johrgang 1#59. (Nr. 5078) 12 katio= 
Ausgegeben zu Berlin den 7. Juni 1859.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.