Metadata : Die Revidirte Gesindeordnung für das Königreich Sachsen in der Fassung vom 31. Mai 1898.

42  Formular  zu  einem  Gesindedienstvertrage.

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Formular  zu  einem  Gesindedienstvertrage.

Zwischen  N.  N.  zu  N.  und  N.  N.  daselbst  (oder  zu  N.)  ist  nachfolgender
  Dienstvertrag  abgeschlossen  worden:

Es  verspricht  N.  N.  am  ..  ..  auf  (ein  Jahr,  ein  halbes  Jahr
—  oder  —  auf  vierteljährliche,  halbjährliche,  monatliche  Aufkündigung)
  bei  N.  N.  als  (Bedienter,  Kutscher,  Ackerknecht,  Köchin,  Hausmagd
  u.  s.  w.)  in  Dienste  zu  treten,  und  allen  ihm  (ihr)  obliegenden
Arbeiten  und  Pflichten  treu,  fleißig  und  nach  bester  Kenntniß  nachzukommen,
  auch  sich  gegen  die  Befehle  seiner  (ihrer)  Dienstherrschaft
willig  und  gehorsam  zu  bezeigen.

Dagegen  verspricht  N.  N.  dem  (der)  N.  N.  jährlich  (oder  für
die  bedungene  Miethzeit)  zu  geben:

an  Lohn  ...  «.....-k«,-.-  ck
ein  Weihnachtsgeschenk.  H
zu  jedem  (hiesigen)  Jahrmarklktt4:
Kostgeld  (wöchentlich))  O  Oö

oder  (die  im  Hause  (auf  dem  Gute)  übiiche  Gesindekof
an  Kleidungsstücken,
an  Leinewand,
an  Land  zur  Leinsaat.
Uebrigens  bedingen  sich  sowohl  obbenannter  Dienstherr,  als  genannter
  (genannte)  N.  N.  noch  gegenseitig  Folgendes:
u.  s.  w.  u.  s.  w.

Worüber  unter  ihnen  nicht  vorstehend  etwas  Besonderes  festgesetzt
  worden,  soll  von  beiden  Theilen  der  Revidirten  Gesindeordnung
vom  2.  Mai  1892  in  der  Fassung  vom  31.  Mai  1898  nachgegangen
werden.

Zu  dessen  Bestätigung  haben  sie  diesen  Vertrag  eigenhändig
unterzeichnet.

N.  N.,  den